Einstimmiger Beschluss im Jüchener Rat: Stadt verzichtet auf die Gebühren für Außengastronomie

Jüchen · Der Rat beschließt einstimmig die Unterstützung heimischer Gastwirte und Restaurantbesitzer. Das bedeutet 2628 Euro weniger in der Stadtkasse.

 Die Stadt will keine Gebühren für Außengastronomie erheben.

Die Stadt will keine Gebühren für Außengastronomie erheben.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Die Stadt wird in diesem Jahr von Gastronomen keine Gebühr für die Außengastronomie kassieren. Die entsprechende Sondernutzungsgebühr wird sie aussetzen. Der Rat beschloss bei seiner Sitzung in der Peter-Giesen-Halle einstimmig diese Regelung, durch die die Verwaltung auf Einnahmen in Höhe von 2628 Euro zugunsten der Gastronomen verzichtet. 

Die immer noch andauernde Corona-Krise stelle die Bevölkerung und vor allem die Gewerbetreibenden seit Monaten vor eine besonders große Herausforderung. „Insbesondere die Gastronomiebetriebe mussten durch ihre wiederholte und lange Schließung, nunmehr seit dem November 2020, erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen“, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Neben den Umsatzeinbußen unterlag die letzte Öffnung der Betriebe hohen Hygieneanforderungen und zusätzlichen Abstandsregelungen. Die Umsetzung verursachte zwangsläufig zusätzliche hohe Kosten für Reinigungspersonal und besondere Schutzvorrichtungen. Eventuell könne das Land NRW, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz landesweit oder regional 14 Tage lang und stabil bei unter 35 Neuinfektionen bleibt, entsprechend die Öffnung der Gastronomie regeln, jedoch zunächst für den Außenbereich. Ob es dazu kommt, bleibt abzuwarten.

Wie die Verwaltung erläutert, werden in der Außengastronomie neben privaten Flächen von den Gastronomen auch öffentlich Gehwege durch Aufstellen von Tischen und Stühlen durch die Betreiber in Anspruch genommen. Üblicherweise bedarf die Benutzung der Gehwege über den Gemeingebrauch hinaus nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Jüchen der Erlaubnis. Sie ist gebührenpflichtig mit zwei Euro pro Quadratmeter und Monat. Basierend auf den Anträgen von des vergangenen Jahres beträgt die Gesamtfläche für die erlaubnispflichtige Sondernutzung für Außengastronomie im gesamten Stadtgebiet 149 Quadratmeter.

„Die Verwaltung beabsichtigt die örtlichen Gastronomiebetriebe zu unterstützen und schlägt daher die Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie für das laufende Jahr 2021 vor“, heißt es in der Beschlussvorlage. Die Verwaltung könne eine Ausnahme gewähren, wenn die Anwendung der Satzung andernfalls zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde. Aufgrund der erheblichen und zum Teil existenzbedrohenden pandemiebedingten Umsatzeinbußen könne von einer nicht beabsichtigten Härte ausgegangen werden. Auf der Grundlage der aktuellen Corona-Schutzverodnung wäre zwar eine Öffnung der Außengastronomie ab dem 1. April möglich, jedoch mit Bezug der landesweit steigenden Sieben-Tages-Inzidenz eher unwahrscheinlich.

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