Stadt Jüchen appelliert an Eigentümer und Pächter Privates Grün darf nicht den Straßenverkehr beeinträchtigen

Jüchen · Die Stadt bittet Grundbesitzer und Pächter, Straßen und Wege von Überwuchs frei zu halten. Überhängende Äste und zu breit oder zu hoch gewachsene Hecken würden zu Behinderungen und zum Teil zu Gefährdungen an Kreuzungen, Einmündungen sowie auf Fuß- und Radwegen.

Auch Straßenlaternen und Verkehrszeichen sind laut Verwaltung oft durch privates Grün zugewachsen, was zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und der Orientierung aller Verkehrsteilnehmer führt. Besonders wichtig: Feuer- und Rettungswagen müssen bei Einsätzen ungehindert und auf dem schnellsten Wege zum Einsatzort gelangen können. „Daher bittet insbesondere die Feuerwehr darum, Straßen und Wege von Überwuchs freizuhalten“, erklärt die Stadtverwaltung.  Zudem müsse auch an den Rückschnitt des Bewuchses an Wirtschafts- und Fußwegen gedacht werden. „Landwirte beklagen häufig, dass die Hecken nicht bis auf die Grundstücksgrenzen zurückgeschnitten werden und sie deshalb mit Ihren ohnehin sehr breiten Landwirtschaftsfahrzeugen auf Felder ausweichen müssen“, erläutert Stadtsprecher Norbert Wolf. Hecken, Bäume und Sträucher sollten bis auf die Grundstücksgrenze, jedoch mindestens soweit zurückgeschnitten werden, dass keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Auch abgestorbene Äste aus Bäumen müssten entfernt werden, damit niemand verletzt werden kann, wenn die Äste herunter fallen. Liegt das Grundstück an öffentlichen Verkehrsflächen, sei zumindest das „Lichtraumprofil“ zu beachten. Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 Metern nicht über Rad- bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 Metern.

Laut der Verwaltung sind Grundstückseigentümer verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden haften, die durch Überwuchs der Begrünung entstehen. Die Stadt macht zudem darauf aufmerksam, dass es vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Hecken, Bäume und Sträucher zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen könnten aber das ganze Jahr durchgeführt werden.

(NGZ)
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