Eine Regenbogenfamilie in Jüchen Kampf um Kinder aus der „Ehe für alle“

Hochneukirch · Nach dem plötzlichen Tod seines Ehemannes Hans Thomas Bovermann (geb. Urban) muss Thomas Bovermann aus Hochneukirch nun auch um das Sorgerecht für die Kinder Sissi und Jordan kämpfen.

 Thomas Bovermann aus Hochneukirch kämpft um das Sorgerecht für die Kinder seines verstorbene Ehemannes.

Thomas Bovermann aus Hochneukirch kämpft um das Sorgerecht für die Kinder seines verstorbene Ehemannes.

Foto: Markus Rick (rick)

Nur ein Jahr lang währte der Traum von einer perfekten „Regenbogen-Familie“ für Thomas Bovermann aus Hochneukirch. Nach dem plötzlichen und völlig unerwarteten Tode seines Ehemannes Hans Thomas Bovermann (geb. Urban) muss er nun auch um das Sorgerecht für die Kinder Sissi und Jordan kämpfen. Diese lebten bereits bei Urban aus einer vorherigen Hetero-Ehe in der Wohnung in Hochneukirch, in die Thomas Bovermann nach der Heirat einzog und Stiefvater wurde. Um Zeit für die „Regenbogen-Familie“ und die Betreuung der heranwachsenden Kinder zu haben, hatte er auch sein Ratsmandat in Grevenbroich aufgegeben.

Doch nun sieht es düster aus für den plötzlichen Witwer, der erst im März 2018 seine „Traumhochzeit“, wie er es nannte, mit dem Partner gefeiert hatte. Zunächst seien ihm beide Kinder nur wenige Wochen nach dem Tode ihres Vaters vom Jugendamt „weggenommen“ worden. Das Mädchen sei nach wie vor in einer pädagogischen Ambulanz, sie solle auf Wunsch des Jugendamtes in eine Mädchenwohngruppe einziehen. Doch der Junge habe zwar mittlerweile zu ihm zurückkehren dürfen: „Die Kinder leben seit dem Tode meines Partners in der Angst, dass sie von mir weggeholt werden“, schildert Bovermann die Lage.

Er sei zwar durch die Eheschließung der Stiefvater der Kinder geworden. Aber das Jugendamt erkenne ihn nicht als Sorgeberechtigten an und habe die Vormundschaft. Das verwundert Bovermann, habe er doch eine schriftliche Vollmacht über die elterliche Sorge dem Jugensamt vorweisen könnne. Die habe sein Ehemann noch im Januar ausgefertigt.

Auf Redaktionsnachfrage heißt es seitens des Kreisjugendamtes aber nur, man dürfe keine Stellungnahme abgeben, um das Kindeswohl nicht zu gefährden. Nur so viel: Auch Stiefväter, egal ob aus einer Hetero- oder Homo-Ehe, müssten aber das elterliche Sorgerecht nach dem Tode eines Partners zuerst über das Gericht beantragen. Und exakt dieses Verfahren laufe jetzt, sagt Bovermann, der aber beklagt, seit dem Tode seines Partners weder Kindergeld, noch seine Witwerrente zu erhalte. Das Verfahren zöge sich aus für ihn unerklärlichen Gründen in die Länge: „Wenn uns ein Freund der Familie nicht finanziell unterstützen würde, dann wüsste ich nicht, wie es weitergehen soll“, gibt er zu.

Voller Bitterkeit las Bovermann die in diesen Tagen publizierte „Erfolgsbilanz“ der „Ehe für alle“. Auch er und sein Partner hatten zu den Ersten gehört, die in der Region nach dem neuen Gesetz, das im Herbst 2017 eingeführt worden war, die gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen hatten. Mittlerweile ist zwar jede 14. Ehe in Deutschland gleichgeschlechtlich, 33.000 homosexuelle Paare haben seit dem Herbst 2017 geheiratet. Doch der Hochneukircher fühlt sich nach dem Tode seines Partners im doppelten Sinne alleine gelassen: „Wahrscheinlich bin ich der erste und einzige Fall weit und breit, bei dem jetzt die Frage nach der elterlichen Sorge für die Kinder eines verstorbenen Partners aufkommt “, vermutet Bovermann. Deshalb wüssten wohl auch die Behörden nicht so recht, wie sie mit seinem Fall umzugehen hätten, vermutet er und hofft nun auf einen für sich positiven Ausgang der anstehenden Gerichtsentscheidung über das Sorgerecht „für seine Stiefkinder“.

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