Diskussion um Zebrastreifen in Hochneukirch Zillikens beanstandet Ratsbeschluss

Hochneukirch · Hält der Stadtrat am geplanten Fußgängerüberweg zum Regiopark fest, wird Bürgermeister Harald Zillikens die Kommunalaufsicht einschalten. Für die nächste Ratssitzung hat er seine Begründung der Beanstandung vorgelegt.

 Eine der drei Querungshilfen auf der Straße soll zum Zebrastreifen ausgebaut, die übrigen sollen zurück gebaut werden. Bürgermeister Zillikens begründet, warum er diesen Ratsbeschluss beanstandet

Eine der drei Querungshilfen auf der Straße soll zum Zebrastreifen ausgebaut, die übrigen sollen zurück gebaut werden. Bürgermeister Zillikens begründet, warum er diesen Ratsbeschluss beanstandet

Foto: Georg Salzburg (salz)

In der Ratssitzung am 16. Dezember entscheidet sich, ob sich die Kommunalaufsicht mit einem Beschluss des Jüchener Stadtrates befassen muss. Erstmals in seiner zwölfjährigen Amtszeit hat Bürgermeister Harald Zillikens formal einen Ratsbeschluss beanstandet. Es geht um den umstrittenen Fußgängerüberweg auf der Straße Zum Regiopark in Hochneukirch. Für die nächste Ratssitzung hat Zillikens eine rund 20seitige Vorlage zur Begründung seiner Beanstandung vorgelegt. Bleibt der Rat bei seiner Meinung, muss die Aufsicht entscheiden.

Einstimmig hatte der Rat im März beschlossen, auf der Straße in Abstimmung mit Kreis und Polizei einen Überweg einzurichten – auf Antrag von CDU, SPD und FDP. Seit langem forderten Eltern einen solchen Überweg für die Sicherheit ihrer Kinder auf dem Weg zur Schule. Im Oktober hatte der Rat zudem beschlossen, im Zuge der neuen Lösung zwei vorhandene Querungshilfen, die keine Zebrastreifen sind, zurück zu bauen.

Zillikens sieht durch die Beschlüsse aber „geltendes Recht“ verletzt, er sei zur Beanstandung verpflichtet, weil er sonst disziplinarisch belangt werden könnte. Die Argumentation des Bürgermeisters: Sowohl der Rhein-Kreis Neuss als auch die Polizei würden angesichts des Verkehrsaufkommens oder der Unfallgefahr keine Gefährdung für Fußgänger sehen. Zudem habe ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten des Ingenieur-Büros Geiger & Hamburgier die Empfehlung gegeben, die heutige Situation zu belassen und auf die Anlage des Überweges zu verzichten.

Laut Gutachter sind in der Spitzenstunde mehr als 100 Fußgänger-Querungen und mehr als 300 Kraftfahrzeuge erforderlich, „um die Anlage des Fußgänger-Überweges empfehlen zu können“. Diese Verkehrsmengen wurden aber bei Zählungen auf der Straße Zum Regiopark bei weitem nicht erreicht. Laut dem Büro werde durch einen Überweg sogar „die Sicherheit eher verringert als gesteigert. Zu geringe Frequentierung führt bei ortskundigen Autofahrern zu der Annahme, dass der Überweg nicht genutzt wird. Die Folge ist ein erhöhtes Unfallrisiko“, heißt es im Gutachten.

So geht es weiter: Nach der Beanstandung muss der Stadtrat entscheiden, ob er beim beanstandeten Beschluss bleibt. In diesem Fall holt Harald Zillikens die Entscheidung der Aufsichtsbehörde ein. In diesem Fall werde sich wahrscheinlich die Bezirksregierung mit dem Thema befassen, da es sich um eine Kreisstraße handelt. Hält die Aufsichtsbehörde den Ratsbeschluss für rechtswidrig, kann sie ihn aufheben. Hält sie den Beschluss für rechtmäßig, ist der Bürgermeister verpflichtet, ihn auszuführen.

Macht der Rat nun einen „Rückzieher“ oder bleibt er bei seinem Beschluss? Im Oktober hatte das Gremium erneut beschlossen, dass die Entscheidung vom März ausgeführt wird – bei nur vier Gegenstimmen.

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