Integrationspauschale Stadt Jüchen erhält mehr Geld für Flüchtlingsintegration

Jüchen · Die lang erhoffte Auszahlung einer Integrationspauschale, die zumindest annähernd die tatsächlichen Kosten decken kann, wurde jetzt angekündigt.

Lange Zeit musste Jüchen bei den Ausgaben für die Unterbringung und Integrationsbetreuung von Flüchtlingen immer in Vorleistung gehen. Zwar wurden immer mal wieder Mittel von Land und vom Bund angekündigt, die aber nicht in ausreichendem Maße flossen.

Gute Nachricht gab es jetzt aber vom Städte- und Gemeindebund: Die lang erhoffte Auszahlung einer Integrationspauschale, die zumindest annähernd die Kosten decken kann, ist jetzt angekündigt worden. Die Landesregierung hat mitgeteilt, die Kommunen bei Maßnahmen zur Integration insbesondere von Asylbegehrenden, anerkannten Schutzbedürftigen und Gelduldeten zu entlasten.  NRW beabsichtige die komplette Weitergabe der Integrationspauschale für das Jahr 2019 des Bundes in Höhe von 432,8 Millionen Euro an die Kommunen.

Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr gab es nur 100 Millionen Euro, verteilt auf alle 396 Kommen in Nordrhein-Westfalen. Somit hatte die Stadt nur 110.532,75 Euro erhalten. Jüchen liegt ein Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes vor, dass sich  die Haushaltsansätze für die Integrationspauschale im Vergleich zu 2018 in etwa vervierfachen wird. Darin wird auch angekündigt, dass die höheren Summen über das Jahr 2019 hinaus gezahlt werden  sollen, damit eine dauerhafte Integration von Flüchtlingen in den Kommunen erfolgen könne. Die höhere Integrationspauschale ist bei der Haushaltsplanung 2019 für Jüchen denn auch bereits berücksichtigt worden. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes begrüße, dass das Land nunmehr endlich die langjährige Forderung erfülle, die Integrationsmittel des Bundes vollständig an die Städte und Gemeinden weiterzuleiten, heißt es in dem Schnellbrief. Denn die Integration findet vor Ort in den Städten und Gemeinden statt. Zugleich habe das Präsidium beschlossen, dass das Land gegenüber dem Bund die Zahlung einer Integrationspauschale auch für die Jahre nach 2019 einfordern müsse. Der Bund habe derzeit die Zahlung der Integrationspauschale nur für das Jahr 2019 beschlossen. „Die Kommunen sind aber darauf angewiesen, die Daueraufgabe der Integration auch verlässlich in der Zukunft finanziert zu bekommen“, betont der  Städte-und Gemeindebund.

Die Ausgabenansätze für Asylbewerber werden nach einem monatlichen Regelbedarf bemessen: Seit März 2016 sind dies für Jüchen 354 Euro für den Haushalts- beziehungsweise Familienvorstand, 318 Euro für den Ehe-oder Lebenspartner, 276 Euro für Kinder ab 15 Jahren, 252 Euro für Kinder ab dem siebten Lebensjahr und für Kleinkinder 214 Euro.

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