Jüchener beschweren sich über Lärm von der A46 Beim Lärmschutz liegt der Fokus erstmal auf der B59

Jüchen · Viele Hochneukircher bemängeln zwar deutlich mehr Lärm durch die nahe A46. Anders als Anlieger der B59 in Jüchen haben sie sich aber nicht während der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmschutzaktionsplanung der Stadt gemeldet.

 Mit dem zunehmenden Straßenlärm auf der vielbefahrenen B59-Ortsdurchfahrt befasst sich der Umwelt-und Verkehrsausschuss der Stadt Jüchen.

Mit dem zunehmenden Straßenlärm auf der vielbefahrenen B59-Ortsdurchfahrt befasst sich der Umwelt-und Verkehrsausschuss der Stadt Jüchen.

Foto: Gundhild Tillmanns

Eine zunehmende Lärmbelastung bemängeln die Bürger, die entlang der Ortsdurchfahrt, der B59, in Jüchen wohnen. Wesentlich lauter soll es aber auch in Hochneukirch durch die immer stärker frequentierte A46 geworden sein. Mit der Lärmbelastung befasst sich jetzt erneut der Verkehrsausschuss der Stadt Jüchen.

Bis Ende Dezember hatte die Verwaltung die öffentliche Beteiligung an der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung durchgeführt. Dabei war auch herausgekommen, dass Bürger die Einschränkung des Lkw-Verkehrs auf der B59 und für die Ortsdurchfahrt ein (nächtliches) Tempolimit von 30 km/h forderten. Das Gegenargument von Straßen.NRW: Eine Verkehrsbeschränkung sei auf der B59 nicht möglich, weil diese dann nicht ihre Funktion als Durchfahrtsstraße für jedweden Verkehr erfüllen könne. Tempo- oder Zulassungsbeschränkungen wären demnach auch nicht rechtsgültig.

Bereits in der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses im November war bemängelt worden, dass die im Entwurf des Lärmaktionsplans beschriebenen Auswirkungen entlang der Lärmbelastungsachsen aufgrund der veränderten Verkehrsströme auf der A46 ihre Aussagekraft verloren hätten. Inzwischen hat die Verwaltung diese Problematik mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verkehr (LANUV) erörtert. Doch seitens des LANUV heißt es, die Aussetzung der Überarbeitung des Lärmaktionsplans sei nicht zulässig. Das Amt regt aber eine Fortschreibung unter dem Vorbehalt an, dass die veränderte Situation des Autobahnlärms erneut bewertet wird, sobald für den betroffenen Straßenabschnitt aktuelle Verkehrszahlen verfügbar sind.

Normalerweise wird die Lärmaktionsplanung nur alle fünf Jahre angepasst. Bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation kann sie laut des Fachamtes aber überprüft und überarbeitet werden. Um die behauptete Verlagerung des Verkehrs von der A61 auf die A46, die zur Lärmzunahme führt, nun auch beweisen zu können, muss die Stadt Jüchen eine eigene Lärmkartierung durchführen und auch selbst finanzieren. Dazu muss die Stadt nun den Grad der Lärmbetroffenheit und entsprechende Lärsmchutzmaßnahmen definieren. Dazu braucht sie auch Anregungen oder Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Dabei gibt es ein gravierendes Problem: Trotz der öffentlichen Unmutsäußerungen vieler Hochneukircher über den zunehmenden Autobahnlärm haben sich die Bürger bei der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmschutzaktionsplanung nicht mit ihren Stellungnahmen gemeldet. Deshalb legt die Stadt zunächst den Fokus auf die B59. Wenn belastbare Verkehrszahlen vorliegen, soll die Lärmsituation durch die Autobahn erneut überprüft werden. Berücksichtigt werden soll auch der anstehende sechsstreifige Ausbau der A46.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort