Kampf um Jüchener Patientenakten Ärztekammer kommt nicht weiter

Jüchen · Seit ihre Hausarztpraxis plötzlich schloss, kämpfen zahlreiche Menschen aus Jüchen und Umgebung um die Herausgabe ihrer Patientenakten. Auch der Berufsverband konnte ihnen bislang nicht helfen.

 Auch Jacqueline Arimond bemüht sich um ihre Patientenakte.

Auch Jacqueline Arimond bemüht sich um ihre Patientenakte.

Foto: Gundhild Tillmanns

Schon seit Beginn dieses Jahres, als ein Jüchener Arzt unerwartet seine Praxis aufgab, kämpfen die Patienten um die Herausgabe ihrer Akten, die sie dringend für die weitere Behandlung bei ihren neuen Anschlussärzten benötigen. Immer wieder melden sich bei unserer Zeitung weitere, nicht nur von ihrem Arzt, sondern auch inzwischen von der Ärztekammer NRW enttäuschte Jüchener. Nachdem sich der Jüchener Gustav Laufs von der Ärztekammer alleine gelassen fühlt, weil diese ihm jetzt den privaten Rechtsweg empfohlen hat, da sie selbst nicht zuständig sei, haben Christel und Jacqueline Arimond aus Kelzenberg und Jüchen nun ähnliche Erfahrungen gemacht.

Ihnen teilte die Ärztekammer mit, sie hätten das Recht, ihre vollständigen Behandlungsunterlagen einzusehen oder Abschriften aus der Patientenakte zu verlangen. Der Arzt müsse ihnen die vollständigen Unterlagen kopieren oder sie gegebenenfalls auf einem Datenträger gegen Erstattung der Kosten zur Verfügung stellen.

Gegenüber unserer Zeitung hatte sich die Ärztekammer im Februar noch folgendermaßen geäußert: „Die Ärztekammer Nordrhein wird eine Sachstandsklärung vornehmen und darauf hinwirken, dass den Patienten Einsichtsrecht ermöglicht wird und ihnen Kopien (der Akten) gefertigt werden.“ Nun erneut auf die offene Problematik angesprochen, reagiert eine Sprecherin so: „Die Ärztekammer Nordrhein bedauert, dass die Patienten die Unterlagen aus der Praxis nicht erhalten, obwohl die Ärztekammer mehrfach den Arzt auf seine Pflichten hinwiesen hat.“

Bei einem Telefonat mit der Kammer habe sich der Arzt einsichtig gezeigt und seine Telefonnummer genannt. Die sei dann an die Patienten weitergeben worden, meldet die Kammer. Das haben Gustav Laufs, Christel und Jacqueline Arimond auch bestätigt. Ihnen sei, wie der Kammer, zunächst die Herausgabe der Akten zugesichert worden. Dann sei aber nichts mehr geschehen, und der Arzt gehe auch nicht mehr an sein Mobiltelefon.

Diese Beobachtung teilt auch die Sprecherin der Ärztekammer. „Bei uns ist im Hintergrund noch ganz viel geschehen, aber meine Kollegen konnten den Arzt nicht mehr telefonisch erreichen“, bedauert sie. Die Problematik liege darin, dass die Ärztekammer zwar Sanktionen veranlassen könne. „Damit ist dann aber unter Umständen noch nicht das Ziel der Herausgabe der Akten erreicht. Wir können ihn nicht zwingen“, sagt die Sprecherin.

Deshalb seien die Patienten auf den Zivilrechtsweg verwiesen worden, weil dies momentan der einzig denkbare und wirkungsvolle juristische Weg sein könne. Die Ärztekammern könnten auf berufsrechtliche Verfehlungen mit Rügen, Verweisen, oder auch einer Geldbuße reagieren, informiert die Sprecherin und fügt hinzu: „Wir werden weiter bei dem Arzt intervenieren.“

Kontakt zum Bürgermonitor E-Mail an gundhild.tillmanns@ngz-online.de

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