Gaspipeline Zeelink Neue Gaspipeline führt durch Hochneukirch

Der Planfeststellungsbeschluss für die Gaspipeline liegt jetzt bis einschließlich 4. Februar inklusive des Plans zur Einsichtnahme auch im Jüchener Rathaus aus.

 Rohrlegeraupen verlegen den Leitungsstrang in den Graben der - Zeelink-Erdgasleitung.

Rohrlegeraupen verlegen den Leitungsstrang in den Graben der - Zeelink-Erdgasleitung.

Foto: Open Grid Europe GmbH

Das Unternehmen Zeelink plant den Neubau einer rund 215 Kilometer langen Erdgasfernleitung von Lichtenbusch in der Städteregion Aachen über St. Hubert im Kreis Viersen bis nach Legden im Kreis Borken. Am 9. Januar hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Erdgasfernleitung Zeelink im Abschnitt Düsseldorf gefasst. Er umfasst den etwa 105 Kilometer langen Abschnitt von der Station Hochneukirch in der Stadt Jüchen bis zur Station Dämmerwald in der Gemeinde Schermbeck. Der Beschluss liegt jetzt bis einschließlich 4. Februar inklusive des Plans zur Einsichtnahme auch im Jüchener Rathaus aus. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster Klage eingereicht werden.

Im Vorverfahren konnte der größte Knackpunkt für Jüchen bereits ausgeräumt werden. Ursprünglich sollte die Erdgaspipeline direkt durch die Apfelplantage von Thomas Scheufen in Hochneukirch verlaufen. Dagegen hatte sich Scheufen, unterstützt von Bürgermeister Harald Zillikens, erfolgreich zur Wehr setzen können. Die Trasse wurde dann umgeplant. Mittlerweile hat die Stadt Jüchen auch Forderungen der Feuerwehr vorgebracht, die in den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf als Nebenbestimmung aufgenommen worden sind.

Die Jüchener Feuerwehr hatte insgesamt drei Belange vorgetragen: Für die Armaturenstation zur Gaspipeline in Hochneukirch soll für die Feuerwehr ein Übersichtsplan nach Vorgaben der Feuerwehr erstellt werden. Die Ausführung, Anzahl, und Verteilung muss mit der Feuerwehr gestimmt werden. Der Feuerwehr sind für den Einsatzfall entsprechende Bestandspläne über den Verlauf der Gasleitung im Maßstab 1:500 zur Verfügung zu stellen. Und die Feuerwehr bekommt für den Einsatzfall wichtige Telefonnummern der Ansprechpartner, die immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden müssen. Feuerwehrchef Heinz-Dieter Abels sieht übrigens in der geplanten Erdgaspipeline kein ungewöhnliches oder erhöhtes Gefahrenpotenzial für Jüchen, wie er im Redaktionsgespräch betont. Die zum Planfeststellungsbeschluss von der Feuerwehr Jüchen eingebrachten Nebenbestimmungen seien keine Neuheit. Auch bei jedem anderen Leitungsneubau, etwa für Gashausanschlüsse, werde die Feuerwehr beteiligt, damit sie ihre Einsatzpläne auf aktuellem Stand halten könne. Allerdings müsse aber der Bau der geplanten Armaturenstation in Hochneukirch für die Gas-Pipeline in den neuen Brandschutzbedarfsplan aufgenommen werden, wie Abels betont. Denn in der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes werden bekanntlich gerade auch neue „Einsatzfelder“, wie beispielsweise Autobahnabschnitte oder eben eine Gasleitung, für die Bemessung von hauptamtlichem Personal und die Beschaffung von zusätzlichen Feuerwehreinsatzwagen herangezogen. Die Zeelink GmBH betont übrigens als Betreiber, dass sie ihre Gaspipeline mit einem Mindestabstand von zehn Metern (fünf Meter an jeder Seite) zu den angrenzenden, größtenteils landwirtschaftlich genutzten Grundstücken verlegen wird. Und dieser Schutzstreifen darf nicht bebaut oder mit Bäumen bepflanzt werden.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Anfechtungsklage beim Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster eingereicht werden.

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