Ruhestätten in Jüchen Kontroverse um die Pflege der Friedhöfe

Jüchen · SPD-Mitglied Dennis Gischler kritisierte eine „Verwilderung“ auf den Friedhöfen. Dem widersprach der Bürgermeister aufs Schärfste.

 Der Friedhof in Hochneukirch (Archivfoto).

Der Friedhof in Hochneukirch (Archivfoto).

Foto: Woitschuetzke,Andreas (woi)

Über den Pflegezustand der Friedhöfe zeichnete sich jetzt im Sozial- und Rechtsausschuss eine Kontroverse ab. SPD-Mitglied Dennis Gischler kritisierte „schlecht gepflegte Wege“ auf dem Friedhof in Hochneukirch und sprach gar von einer „Verwilderung“. Der Zustand der Jüchener Friedhöfe sei generell schlecht, wenn nicht gerade zu Schützenfestzeiten alles auf Hochglanz gebracht werde, meinte das Ausschussmitglied. Dem widersprach Bürgermeister Harald Zillikens aufs Schärfste: Von Verwilderung könne keine Rede sein. Vor allem der Friedhof in Hochneukirch sei jüngst von einem Gutachter hoch gelobt und wegen seines alten Baumbestandes sogar als Park eingestuft worden.

Zudem habe die Gemeinde ihren Personalstamm für die Friedhofspflege erhöht. Seither habe sich der Pflegezustand überall verbessert. Er könne die Kritik deshalb nicht nachvollziehen, betonte Zillikens, der lediglich einräumte, dass jetzt durch den verfrühten Herbst in diesem Jahr wesentlich mehr Laub falle – auch auf den Friedhöfen. Wohl aber gebe es hin und wieder Grabstellen, die von den Angehörigen nicht mehr gepflegt werden: „Wir sind dankbar für Hinweise über unseren Mängelmelder“, verwies der Bürgermeister auf die bekannte Funktion auf der Homepage der Gemeinde (www.juechen.de). Er verwahrte sich auch in Richtung SPD-Sprecher gegen eine undifferenzierte Pauschal-Kritik und forderte auf, bei Hinweisen für den Mängelmelder die genaue Position des betreffenden Grabes zu benennen.

Eigentlich sollte der Fachausschuss auch die neuen Friedhofsgebühren für den Rat beschlussfertig machen. Dazu kam es aber nicht, weil die CDU noch Beratungsbedarf anmeldete und sich die übrigen Fraktionen anschlossen. Nun wird der Rat in seiner nächsten Sitzung am 1. Oktober entscheiden, ob ab 2019 die Friedhofsgebühren angehoben werden. Dazu erläuterte Zilikens dem Fachausschuss allerdings, dass die Gemeinde ihre Gebühren generell nach dem anfallenden Aufwand berechnet und eben nicht gewinnorientiert, wie es in Anfragen aus dem Ausschuss anklang.

So soll ab dem nächsten Jahr, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat, der Erwerb einer Einzelgrabstelle 2582 Euro kosten. Für Urnenwahlgrabstätten soll eine Gebühr von 2151 Euro anfallen. In Stelen sollen Urnengräber 2338 Euro kosten, im Kolumbarium 2525 Euro. Für die Verlängerungszeiten, die jeweils in fünf-Jahres-Zyklen festgelegt werden, fallen entsprechende Gebühren zwischen 435 und 425 Euro an.

Die Gebühr ab 2019 für ein Reihengrab soll 1235 Euro und 2245 Euro für ein Reihengrab auf einer Rasenfläche betragen. Für ein Kindergrab wird ein Betrag von 281 Euro angesetzt. Urnenreihengräber sollen 1029 Euro, ein anonymes Urnengrab 1871 Euro kosten. Für die Pflege von Grabstätten berechnet die Gemeindeverwaltung 150 Euro pro Jahr. Die Bestattungsgebühren sollen 859 Euro bei Wahl- und Reihengräbern, 332 bei Urnengräbern und bei Kindern unter fünf Jahren 179 Euro betragen. Für die Benutzung von Leichenhallen auf den Friedhöfen sollen 221 Euro, für Umbettungen aus Gräbern 1932 Euro und von Urnen 644 Euro verlangt werden.

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