Corona-Verdacht nicht bestätigt Seniorenheim erfuhr mit Verzögerung von Entwarnung

Garzeiler · Wegen Corona-Verdachts musste eine Altenheim-Bewohnerin in Quarantäne. Von der Entwarnung, den negativen Folgetests, hat der Senioren-Park Carpe Diem, wie es dort heißt, zunächst aber nicht erfahren. Der Kreis erklärt, er habe völlig regelkonform gehandelt.

 Der Senioren-Park Carpe Diem ist weiter Corona-frei, Allerdings erfuhr das Heim, wie es dort heißt, zunächst nicht von den negativen Folgetests.

Der Senioren-Park Carpe Diem ist weiter Corona-frei, Allerdings erfuhr das Heim, wie es dort heißt, zunächst nicht von den negativen Folgetests.

Foto: Berns, Lothar (lber)

Der Verdacht der Corona-Infektion einer Bewohnerin des Senioren-Parks Carpe Diem in Garzweiler hat sich nicht bestätigt, doch mit der Entwarnung stellen sich Fragen zu den  Kommunikationswegen. Das Seniorenzentrum hat, wie es dort heißt, von negativen Folgetests erst mit Verzögerung erfahren.  Vanessa Solander, Einrichtungsleiterin des Senioren-Parks, erläutert:  Am 9. Oktober habe die Einrichtung die Information vom Kreisgesundheitsamt erhalten, dass eine Bewohnerin in stationärer Behandlung im Krankenhaus positiv auf Corona getestet worden sei. „Allerdings haben Nach-Testungen vom 4. und 5. Oktober bereits ergeben, dass keine Infektion vorliegt. Das wurde leider nie kommuniziert“, bedauert Solander.

Warum ein positives Ergebnis mitgeteilt wurde, obwohl zwischenzeitlich negative Ergebnisse festgestellt wurden, weiß sie nicht. Es sei wohl eine Verkettung unglücklicher Umstände.

Für das  Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss ergab sich folgende Situation, wie Sprecher Reinhold Jung erläutert: Danach lag eine Bewohnerin des Seniorenheims Carpe Diem in Mönchengladbach im Krankenhaus und wurde dort am 4. Oktober getestet; das Ergebnis habe am 6. Oktober vorgelegen und war positiv. „Dieses Ergebnis wurde vom Gesundheitsamt Mönchengladbach an das Kreisgesundheitsamt weitergeleitet.“ Danach sei entsprechend der Vorgaben des Robert-Koch-Instituts eine Quarantäne bis 14. Oktober angeordnet worden. „Darüber wurde die Einrichtung informiert.“ Die erfuhr davon, wie sie erklärt, drei Tage, nachdem das Testergebnis feststand.

Laut Kenntnis des Kreises gab es am 6. Oktober einen Test mit negativem Ergebnis. Dieses ändere jedoch nichts an der Quarantäne und der potenziellen Ansteckungsgefahr, die von der Bewohnerin ausgehe. Kreissprecher Reinhold Jung betont: „Ein negativer Folgetest macht einen vorausgegangenen positiven Test nicht ungültig. Die Quarantäne muss weiter laufen. Ein positiver Folgetest würde die Dauer erneut verlängern.“

Das Kreisgesundheitsamt habe bei der Quarantäne-Angelegenheit „völlig regelkonform“ gehandelt“ , sagt Jung. In der Regel würden dabei auch für den unmittelbaren Quarantäne-Verlauf „nicht entscheidende Erkenntnisse wie ein negativer Folgetest“ weitergegeben. „Warum das hier nicht geschehen ist oder aus welchem möglichen anderen Grund diese Information eventuell untergegangen ist“, lasse sich  nicht mehr ermitteln.

Dennoch kann Solander der Situation eine positive Seite abgewinnen: „Wir haben den Ernstfall getestet und festgestellt, dass alle unsere Maßnahmen optimal umgesetzt werden konnten.“ Ein weiteres Fazit: „Die Einrichtung bleibt nach wie vor coronafrei.“

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