Wegen Corona Jüchen erlässt Gastronomen Gebühren für Außenflächen

Jüchen · Gastronomiebetriebe haben wegen der Corona-Krise erhebliche Umsatzeinbußen erlitten. Die Stadt Jüchen will ihnen helfen und verzichtet auf die gewöhnlich fälligen Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie.

 Manche Gastwirte wollen Einbußen ausgleichen, indem sie die Außengastronomie ausweiten.

Manche Gastwirte wollen Einbußen ausgleichen, indem sie die Außengastronomie ausweiten.

Foto: dpa/Lino Mirgeler

Die  Corona-Krise stellt nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Gewerbetreibenden seit Wochen vor große Herausforderungen. Weil insbesondere Gastronomiebetriebe wegen langer Schließung erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen mussten, will die Stadt Jüchen den Betreibern nun entgegenkommen. Sie verzichtet nach eigenen Angaben im laufenden Jahr auf die gewöhnlich fälligen Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie.

„Ein Verzicht auf diese Gebühren ist ausnahmsweise möglich, wenn die Ausübung der Sondernutzung im öffentlichen Interesse vorliegt. Das Anliegen der Stadt ist, möglichst vielen Unternehmen im Stadtgebiet eine realistische Chance zu bieten, ihre Betriebe auch in Zukunft fortführen zu können“, teilte die Stadtverwaltung mit. Darüber hinaus sei ihr daran gelegen, die Attraktivität der Stadt zu erhalten. Und zu der gehöre auch eine möglichst vielfältige Gastronomie.

Bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren werden den Gewerbetreibenden erstattet, verspricht die Stadtverwaltung. Für noch eingehende und genehmigungsfähige Anträge auf Nutzung einer Außengastronomie will sie eine Genehmigung ohne Gebühren erteilen.

Die Öffnung der Betriebe ist an hohe Hygieneanforderungen und zusätzliche Abstandsregelungen geknüpft. Die Umsetzung verursache zwangsläufig zusätzliche Kosten für Reinigungspersonal und besondere Schutzvorrichtungen, sagt die Stadtverwaltung.

Um die durch die Abstandsregeln wegfallenden Sitzplätze zu kompensieren, nutzen zahlreiche Gastronomen die Möglichkeit, Flächen ihrer Außengastronomie zu erweitern, beziehungsweise neue Flächen auszuweisen. Betriebe, die vom Angebot der Ausweisung oder Erweiterung der Außenbewirtschaftungsflächen Gebrauch machen möchten, können dazu schriftlich einen Antrag beim Ordnungsamt der Stadt stellen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass jede Aufstockung der Sitzkapazitäten im Außenbereich im Einzelfall geprüft werden muss und keine pauschale Genehmigung ausgestellt werden kann: „Erweiterungen und Neuausweisungen sind jeweils Einzelfallentscheidungen und können nicht grundsätzlich genehmigt werden.“

Genehmigungen hängen von den örtlichen Gegebenheiten und den zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten ab, erläutert die Stadtverwaltung weiter. Voraussetzung für eine Genehmigung sei in jedem Fall, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet ist.

(RP)
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