Jüchen Bodendenkmalschutz verbietet Ausschachtungen am Rederhof

Jüchen · Nach dem umstrittenen Abriss des Rederhofes in Bedburdyck ist auf der Baustelle zuerst mal Schluss mit möglicherweise geplanten weiteren Aktivitäten. Denn das Amt für Bodendenkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) hat verfügt, dass ohne seine ausdrückliche Erlaubnis keinerlei Eingriffe in die Bodensubstanz des Rederhofes unternommen werden dürfen: "Wir gehen davon aus, dass sich unter dem abgetragenen Gebäude noch Siedlungsreste befinden, die bis ins Mittelalter zurückdatieren", sagte Dr. Claus Weber, wissenschaftlicher Referent des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege gestern im Gespräch mit unserer Redaktion.

Gruben und Latrinen der fränkischen Hofanlage seien ebenso im Boden unter dem Rederhof mit großer Sicherheit zu finden, wie sehr wahrscheinlich auch Reste aus der Römerzeit, sagt der Experte. Die unmittelbare Nähe zum Bedburdycker Kirchberg, wo bereits Römerfunde aus der vormaligen Tempelanlage gemacht worden seien, lege diesen Rückschluss nahe. Damit bestätigt Weber auch die Angaben des Heimatforschers Heinz-Walther Gerresheim gegenüber unserer Redaktion, der sogar römische Scherbenfunde vom Gelände des Rederhofes nachweisen konnte.

Eine Bodensondierung wird allerdings auf dem Rederhof nicht stattfinden, wie Weber betont. Die sei ohnehin nicht notwendig, da der LVR fest davon ausgehe, dass sich dort Bodendenkmäler befänden. "Wir wollen diese aber durch eine Grabung nicht zerstören", verdeutlicht der wissenschaftliche Referent. Schließlich habe sich die Arbeitsweise der Archäologie seit Erlass des Denkmalschutzgesetzes im Jahr 1980 gewandelt: Wenn aus wissenschaftlicher Sicht bei einer Grabung mehr zerstört werde, als Erkenntnisse dabei zu erwarten seien, greife man nicht mehr ins Erdreich ein. "Es hat zwar eine Weile gedauert, bis sich diese Praxis auch durchgesetzt hat. Aber seit den 1990er Jahren wird immer öfter so verfahren", stellt Weber fest.

Das Kreisbauamt sei als zuständige Stelle informiert und werde bei möglichen Bauanträgen und Baugenehmigungsverfahren auf dem Areal des ehemaligen Rederhofes nun immer zunächst das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege einschalten müssen, verdeutlicht der Wissenschaftler. Dieses Verfahren sei bindend für den Grundstückseigentümer.

(NGZ)
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