Gemeinde bereitet eine Verordnung vor In Jüchen werden alle Katzen kastriert

Jüchen · Ein Tierschützer bittet den Bürgermeister, die Katzen-Kastrationsverordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Jüchen einzuführen. Durch unkontrollierte Fortpflanzung von freilaufenden Katzen gebe es kranke und mutterlose Jungtiere.

 Alle  Katzen, die frei laufen, sollen in Jüchen jetzt kastriert und mit Microchips gekennzeichnet werden.

Alle  Katzen, die frei laufen, sollen in Jüchen jetzt kastriert und mit Microchips gekennzeichnet werden.

Foto: dpa, ppl fux vch

Die Gemeinde Jüchen will jetzt die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen einführen. Die Empfehlung an den Rat dazu soll der Rechts- und Sozialausschuss am Dienstag beschließen. Anlass für die Kastrationsverordnung, die ab dem 1. Oktober gelten soll, war ein Brief, den ein Mitglied des Tierschutzes im Rhein-Kreis Neuss an Bürgermeister Harald Zillikens geschrieben hatte. Der Tierschützer bittet eindringlich, die Katzen-Kastrationsverordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Jüchen einzuführen. Die Begründung: Durch die unkontrollierte Fortpflanzung von freilaufenden Katzen, teilweise auch durch Inzucht-Paarungen, habe es in der Vergangenheit immer wieder kranke, verletzte und mutterlose Jungtiere gegeben. Solche Missstände ließen sich aber durch die Einführung der Kastrationsverordnung im Keim ersticken, argumentiert der Tierschützer.

.Zur Umsetzung einer Kastrationspflicht für Katzen kann Jüchen auf den bereits in Rommerskirchen gemachten Erfahrungen fußen. Denn dort ist bereits eine Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht beschlossen worden. Auch hat es bereits einen Fall im Bauhof der Gemeinde Jüchen gegeben, bei dem geprüft wurde, ob eine Fundkatze kastriert war: Das berichtet Gemeindesprecher Norbert Wolf auf Redaktionsnachfrage. Nach der neuen Verordnung sollen alle (!) Katzen in der künftigen Stadt Jüchen mittels Mikrochipkennzeichnung gekennzeichnet werden. „Dies dient der Identifikation eines Fundtieres und liefert Rückschlüsse auf die Halter der Katzen“, betont Wolf. So müssten Katzen nicht wie Hunde bei der Verwaltung gemeldet werden, jedoch in besagte Datenbank eines Drittanbieters aufgenommen werden. „Der Baubetriebshof verfügt über ein Gerät zum Auslesen der Mikrochipkennzeichnung. Sofern eine gefundene Katze weder kastriert, noch mit einer Chipkennzeichnung versehen ist, wird das Tier dem Tierheim übergeben“, schildert Wolf die künftige Regelung. Wer sich als Katzenbesitzer an die neue Verordnung nicht hält, der kann nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz mit einer Geldbuße von 150 Euro bestraft werden.

Die Katzen müssen übrigens spätestens ab dem sechsten Lebensmonat kastriert und mit dem Microchip tätowiert werden. Wichtig ist auch die Definition, unter der die Verordnung den Begriff „Katzenhalter“ sehr eng fasst: „Als Katzenhalter gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.“ Jeder Katzenhalter, der sein Tier frei laufen lässt, also nicht nur einen „Stubenkater“ hält, muss gemäß der neuen Verordnung die Katze auf eigene Kosten beim Tierarzt kastrieren und den Chip einsetzen lassen. Ausnahmen kann es nur bei Zuchtkatzen auf schriftlichen Antrag geben. In solchen Anträgen muss aber dargelegt werden, dass sich die Katzenbesitzer ausreichend um die Nachzucht kümmern können.

Die Gemeindeverwaltung hat auch bereits ein Handlungsschema entwickelt, wie künftig mit Fundkatzen beim Ordnungsamt umgegangen werden soll. Zunächst wird geprüft, ob das Tier kastriert ist und einen Microchip trägt. Ist das nicht der Fall, dann wird die Katze sofort ins Tierheim gebracht und dort gegebenenfalls kastriert. Ist das Tier registriert und kastriert, dann wird es zwar an den Halter zurückgegeben. Es wird zuvor aber geprüft, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

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