Jüchen Ärztin und Jurist informieren über Patientenverfügungen

Jüchen · Für den Fall, dass sie nicht mehr selbst Entscheidungen treffen können, haben viele Menschen vorsorglich Vollmachten an diejenigen gegeben, denen sie vertrauen. Dazu zählen unter anderem Generalvollmachten, die regeln, wer im Falle eines Falles Bankgeschäfte für die betroffene Person erledigen darf und wer entscheidungsbefugt ist, wenn es um medizinische Behandlungen oder den Aufenthaltsort geht. Viele Menschen haben sich darüber hinaus mit einer Patientenverfügung abgesichert, die zum Beispiel regelt, dass sie bei schwerer Krankheit nicht künstlich am Leben gehalten werden wollen. Doch: Die meisten dieser Vollmachten und Verfügungen dürften spätestens seit Juli dieses Jahres unwirksam geworden sein. Denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass solche Vollmachten und Verfügungen immer ganz konkret formuliert werden müssen.

 Jessica und Timm Görgens mit der Vorsitzenden der Jüchener Frauen-Union Sandra Lohr (v.l.).

Jessica und Timm Görgens mit der Vorsitzenden der Jüchener Frauen-Union Sandra Lohr (v.l.).

Foto: lb

Dieses Themas hat sich jetzt die Jüchener Frauen-Union angenommen und den Rechtsanwalt Dr. Timm Görgens und seine Frau Dr. Jessica Görgens, die selbst als Ärztin in der Intensivmedizin tätig ist, zu einem Vortrag eingeladen. Die Veranstaltung stieß auf großes Interesse: Rund 80 Jüchener verfolgten den Vortrag im Haus Katz.

Was viele der Besucher nicht wussten: Formulierungen wie "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" reichen in Patientenverfügungen nicht mehr aus, weil sie zu ungenau sind. "Diejenigen, die eine Patientenverfügung erstellen möchten, sollten sich genau informieren", betonte Jessica Görgens, die mit Blick auf solche Verfügungen von einer straken Diskrepanz zwischen Ärzten und Juristen sprach. Als Beispiel nannte sie die künstliche Ernährung, die aus Sicht der meisten Ärzte eine lebenserhaltende Maßnahme ist. Juristen sähen dies jedoch unter Umständen anders. Ähnliches gelte für die künstliche Beatmung, die kurzfristig zu einer Besserung des Gesundheitszustandes führen kann. Sie sollte nicht per se ausgeschlossen werden.

Detaillierte Infos und Formulierungsvorschläge erhalten Interessierte auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter "Publikationen".

(cka)
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