Europawahl in Jüchen Wahlbenachrichtung ging an eine Demenzkranke

Jüchen · Der pflegende Ehemann beschwert sich. Die Stadt verweist auf neue Regeln: Auch Betreute dürfen wieder wählen.

Für Horst Brockmann aus Gierath wurde die Europawahl am Sonntag durch ein persönliches Ärgernis überschattet: Gemeint ist die Wahlbenachrichtigung, die er nicht nur für sich, sondern auch für seine 86-jährige, schwer demenzkranke Ehefrau an die Wohnadresse in Gierath erhalten habe. Der 82-Jährige schimpft: „Es hätte doch bekannt sein müssen, dass meine Frau nicht mehr in der Lage ist zu wählen.“ Schon vor Jahren sei sie vom Medizinischen Dienst untersucht worden: „Meine Frau hat den Pflegegrad drei“, betont Brockmann, der meint, dass diese Information seitens des MDK auch bei der Stadt Jüchen und damit dem Wahlamt hätte hinterlegt werden müssen. Besonders verärgert sei er aber aus dem Grunde: „Man wird als pflegender Angehöriger mit allem alleine gelassen. Nur wenn es um die Stimmen bei der Wahl geht, dann existiert meine Frau auf einmal wieder für die Öffentlichkeit“, folgert er voller Bitterkeit.

Auf Redaktionsnachfrage bei der Jüchener Stadtverwaltung verweist Stadtsprecher Norbert Wolf auf die geltende Rechtslage: „Von der Wahl ausgeschlossen sind lediglich Personen, die das Wahlrecht per Richterbeschluss verloren haben, oder sich aufgrund einer gerichtlichen Anordnung wegen einer Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden. Nur bei diesen Personen wird durch die Aufhebung des Wahlrechtes auch keine Wahlbenachrichtigung mehr ausgestellt“, informiert Wolf.

Und tatsächlich steht die demenzkranke Ehefrau von Horst Brockmann nach dessen Angaben auch bisher nicht unter Betreuung.

Für Bürger, die allerdings unter Betreuung stehen, seien neue Regelungen getroffen worden: „Dass durch eine Betreuung das Wahlrecht aufgehoben wird, war bis zur Europawahl der Fall. Betroffene Personen können jedoch jetzt wieder einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen und so das Wahlrecht wiedererlangen“, verdeutlicht der Stadtsprecher. Faktisch hieße es, dass Jüchener Bürger, die unter Betreuung stehen, nun auf Antrag bei der nächsten Wahl im Jahr 2020, wenn Bürgermeister und Stadtrat zur Wahl stehen, wieder zugelassen werden können.

Für Horst Brockmann aus Gierath bleibt aber ein bitterer Beigeschmack, wie er sagt: „Es ist einfach traurig, dass der Mensch erst dann zählt, wenn es um seine Wählerstimme geht.“ So versteht er zumindest die Wahlbenachrichtigung an seine Ehefrau. Tatsächlich fühle er sich absolut alleine gelassen mit der Pflege seiner Frau, die all’ seine Kraft erfordere: „So was kann man sich nur vorstellen, wenn man selbst betroffen ist.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort