Hünxe Ton-Stiftung Nottenkämper startet eine neue Förderung

Hünxe · Zweimal jährlich hat die im Juni 2014 gegründete Ton-Stiftung Nottenkämper Gelder an Gruppen ausgezahlt, die die Vorgaben der Stiftungssatzung erfüllten. Dazu gehörten im Schermbecker Gemeindegebiet bislang etwa 20 Gruppen.

Auch im nächsten Halbjahr möchten Bernhard und Hans Günter Nottenkämper einen Teil ihres wirtschaftlichen Erfolges in die Region zurückgeben. Für Fördergelder, die im zweiten Halbjahr ausgezahlt werden sollen, läuft die Antragsfrist am 30. Juni ab. Vorsitzender Dr. Bruno Ketteler erläuterte Details: Gefördert werden sollen vorrangig Vorhaben oder Einrichtungen in Schermbeck und Hünxe. Darüber hinaus kann die Stiftung ihre Förderzwecke laut Satzung auch im Bereich des Naturparks Hohe Mark-Westmünsterland verwirklichen.

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Umweltschutzes, der Heimatpflege und Heimatkunde, des traditionellen Brauchtums sowie der Kunst und Kultur. Neben Einrichtungen der Jugendhilfe sollen im Hinblick auf den demografischen Wandel auch Einrichtungen der Altenhilfe gefördert werden. Bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke soll gleichfalls gefördert werden. Ausgeschlossen sind Stiftungen und politische Parteien. "Es gibt kaum einen Bereich ehrenamtlicher Tätigkeit, den wir nicht unterstützen könnten", hebt Dr. Bruno Ketteler hervor. Wer eine Förderung beantragen möchte, kann auf der Internetseite www.ton-stiftung-nottenkaemper.de ein Antragsformular downloaden. Auf diesem Formular müssen neben den Vereinsdaten die Ansprechpartner benannt werden, das geplante Projekt beschrieben werden und die gesicherte Gesamtfinanzierung dargestellt werden. Sollten Unklarheiten beim Ausfüllen auftreten, kann man mit der Stiftung Kontakt aufnehmen. Dr. Ketteler sichtet die Anträge, kontrolliert die Vollständigkeit der erbetenen Angaben ebenso wie die Übereinstimmung des Antrages mit der Stiftungssatzung. Danach wird der Antrag in der nächsten Sitzung des Stiftungsvorstands beraten. Wenn feststeht, dass die Maßnahme förderungsfähig ist, wird der Antrag dem elfköpfigen Kuratorium vorgelegt. Dort sitzen Vertreter der Gemeinden, der Kirchen, des Naturparks Hohe Mark-Westmünsterland. Sollte die Summe aller beantragten Fördergelder einmal größer werden als vorgesehen ist, dann müssen die Gremien Prioritäten setzen. Eine generelle prozentuale Kürzung ist nicht vorgesehen.

Einige Vereinbarungen werden durch den Vertrag geregelt. Dem Antragsteller muss klar sein, dass ein rechtlicher Anspruch auf Förderung nicht besteht. Die beantragten Mittel dürfen bei einem positiven Förderbescheid nur für das Förderprojekt eingesetzt werden.

(hs)
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