Hückeswagen Zwei Möglichkeiten für eine Rettung

Hückeswagen · Rhein-Oberberg ist in ganz NRW der einzige Awo-Verband, der seinen Angestellten den gleichen Lohn zahlt wie städtische Einrichtungen. Die anderen Awo-Verbände zahlen den niedrigeren Awo-NRW-Tarif. Geschäftsführerin Martina Gilles bringt das Dilemma auf den Punkt: "In vier Jahren waren die Personalkosten bereits um 11,9 Prozent gestiegen." Jetzt würden es innerhalb von nur einem Jahr nochmal zehn Prozent sein. "Die können wir aus eigener Kraft nicht mehr aufbringen."

Insbesondere die jüngste nach massiven Streiks vereinbarte Gehaltserhöhung, die rückwirkend zum 1. Juli 2015 zu zahlen ist, würde der Awo Rhein-Oberberg "das Genick brechen". Konkret geht es um einen Betrag von 870.000 Euro im Jahr - das sind die Mehrkosten für den Tarifabschluss von September, den die Awo für ihre 579 Beschäftigte aufbringen muss. Gilles: "Mit diesen Kosten haben wir nicht geplant, und die bringen das Fass jetzt zum Überlaufen."

Rettung ist theoretisch noch möglich. Möglichkeit eins: Das Land NRW gibt deutlich mehr Geld als bisher zugesagt. Die Awo möchte, dass die Landesregierung die Lohnverbesserung eins zu eins refinanziert. Awo-Sprecher Ingo Lang nennt die bisherigen Zusagen des Landes "hochgradig unanständig". Möglichkeit zwei: Die Mehrheit der Angestellten, denen per Arbeitsvertrag die besagte Gehaltserhöhung zusteht - und das sind alle, die vor 2007 eingestellt wurden -, verzichten freiwillig auf die erstrittene Erhöhung. Dazu müssten sich aber 80 bis 90 Prozent durchringen.

Die Geschäftsführerin, die einem Ausstieg aus dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst eine Absage erteilt, sagt, sie habe schon Einrichtungen besucht, in denen die komplette Belegschaft ihre Bereitschaft zum Verzicht signalisiert habe. Aber sie hat auch gemerkt, dass es mitunter schwierig ist, den Ernst der Lage zu vermitteln. "Es ist die erste echte Krise, die wir haben. Manche denken: Awo? Da kann doch nichts passieren."

Wenn die Awo tatsächlich eine Trägerschaft zurückgibt, dann fällt die Einrichtung an die zuständige Kommune. Diese kann die Trägerschaft dann erneut ausschreiben. Dass Kinder vor verschlossenen Türen stehen, ist nicht zu befürchten.

(sz)
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