Hückeswagen Ziel ist viermal verkaufsoffen in 2017

Hückeswagen · Rechtliche Unsicherheit erschwert die Planung der verkaufsoffenen Sonntage.

 Wie beim Martinsmarkt vor einer Woche locken verkaufsoffene Sonntage viele Besucher in die Stadt.

Wie beim Martinsmarkt vor einer Woche locken verkaufsoffene Sonntage viele Besucher in die Stadt.

Foto: Schütz

Sowohl die Werbegemeinschaft als auch die Stadt Hückeswagen planen für das kommende Jahr wieder mit vier verkaufsoffenen Sonntagen. Termine stehen allerdings noch nicht fest. In der letzten Sitzung im Dezember befasst sich der Rat damit. Uwe Heinhaus, Sprecher der Werbegemeinschaft, sagt: "Wir führen derzeit noch etliche Dialoge und wollen ein gutes Ergebnis für alle finden." Ziel sei es, die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage nicht zu erhöhen, sondern zu erhalten. Die allgemeine Entwicklung laufe derzeit eher in die falsche Richtung, meint Heinhaus.

In Solingen und Wuppertal hat die Gewerkschaft Verdi Klage gegen verschiedene geplante offene Sonntage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. In Solingen will sie den 4. Dezember verhindern, weil der angegebene Anlass "Weihnachtsmarkt" nach der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgericht Münster keine hinreichende Begründung liefere. Das Urteil lässt nur solche Anlässe für verkaufsoffene Sonntage zu, wenn zu diesem Anlass mehr Besucher erwartet werden als Menschen, die "allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen" kommen würden. Im konkreten Fall hielt das OVG Münster ein Kinderfest für keinen geeigneten Anlass. Seither wächst die Unsicherheit, wann ein Anlass ein Anlass ist. In Wuppertal hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf zwei verkaufsoffene Sonntage im November und Dezember zum Entsetzen der Händler gekippt.

Eine Sprecherin der Verdi-Geschäftsstelle Rhein-Wupper bestätigte auf Nachfrage unserer Redaktion, dass derzeit keine rechtlichen Schritte gegen den verbleibenden verkaufsoffenen Sonntag in Hückeswagen am 4. Dezember geplant sind. Man habe mit den Klagen gegen Solingen und Wuppertal genug zu tun. Wie es aber für die Zukunft aussehe, könne sie nicht sagen.

Das wird auch stark mit dem Ausgang der weiteren Verfahren zu tun haben. Sollten die Düsseldorfer Verwaltungsrichter ihre Rechtsprechung verfestigen, dann müssten sich Werbegemeinschaft und Stadt in Absprache besonders genau überlegen, auf welche Daten sie ihre möglichen vier verkaufsoffenen Sonntage terminieren.

(her)
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