Finanzamt Wipperfürth Grundsteuer wird neu berechnet

Wipperfürth · Eigentümer von Grundbesitz müssen ihre Erklärung bis zum 31. Oktober beim Finanzamt abgeben. Das muss grundsätzlich digital erfolgen.

 Die Grundsteuererklärung muss bis Oktober beim Finanzamt eingehen.

Die Grundsteuererklärung muss bis Oktober beim Finanzamt eingehen.

Foto: Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Ende 2019 verabschiedeten Bundesmodell hat der Bundesgesetzgeber die gesetzliche Neuregelung geschaffen. Ab 1. Januar 2025 wird der Grundsteuerwert nach dem neuen Verfahren errechnet und von den Städten und Kommunen an die Grundstückseigentümer übermittelt.

Eigentümer von Grundbesitz (Wohngrundstücke, land- und forstwirtschaftliche Betriebe) können ab sofort die Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer bei ihrem Finanzamt abgeben – und zwar bis 31. Oktober 2022. Die Erklärung muss grundsätzlich digital abgegeben werden. Dies ist über das Online-Finanzamt Elster möglich. „Für die Abgabe benötigen die Eigentümer einen entsprechenden Zugang“, erklärt Eva Wochner, Leiterin des Finanzamts Wipperfürth. Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich unter www.elster.de registrieren.

Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden. Eigentümer, die keinen Zugriff auf die elektronischen Services haben, können bei ihrem Finanzamt Papiervordrucke anfordern. So unterstützt das Finanzamt die Eigentümer bei der Erstellung der Erklärung. Eigentümer von Wohngrundstücken haben in den vergangenen Wochen ein Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform von ihrem Finanzamt erhalten. „Mit dem haben sie Daten und Informationen erhalten, die sie bei der Erstellung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, meint Eva Wochner. Das Schreiben enthalte Daten zum jeweiligen Grundstück, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert. „Damit stellen wir den Eigentümern den Großteil der benötigten Daten zur Verfügung“, betont die Leiterin. 

Auch das von der Finanzverwaltung NRW eingerichtete Grundsteuerportal hilft beim Ausfüllen. Wer das Informationsschreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann in dem Portal die Daten zu dem jeweiligen Grundstück abfragen. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug aufgerufen – und anschließend können die Daten in die Feststellungserklärung eingetragen werden. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar.

Informationen zur Grundsteuerreform stehen auf der zentralen Internetseite www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung. Für persönliche Rückfragen hat das Finanzamt eine zentrale Grundsteuer-Hotline unter Tel. 02267 8701959 eingerichtet.

(rue)
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