Ordnungspartnerschaft Illegales Grillen an der Bever rückläufig

Hückeswagen · Seit 2004 fährt die Ordnungspartnerschaft Bever-Talsperre im Sommer regelmäßig auf der Bever. Ziel ist es, die Talsperre, die Ufer und Wälder zu kontrollieren. Vor allem bei trockenem Wetter besteht hohe Waldbrandgefahr.

 Kontrollfahrt auf der Bever-Talsperre (v.l.): Helmut Selbach, Christian Klasen und Mario Moritz.

Kontrollfahrt auf der Bever-Talsperre (v.l.): Helmut Selbach, Christian Klasen und Mario Moritz.

Foto: Wolfgang Weitzdörfer

Ein bisschen sehen die drei Bootsinsassen aus, als wären sie gerade mitten im Shooting für einen Actionfilm: Mario Moritz und Christian Klasen vom Kommunalen Ordnungsdienst der Schloss-Stadt und Helmut Selbach, Talsperrenmeister beim Wupperverband, sind mit dem Boot auf der Bever-Talsperre auf Kontrollfahrt. Seit einigen Tagen ist es im Bergischen sehr heiß und trocken – eine potenziell gefährliche Situation. Denn so verlockend es dem einen oder anderen auch erscheinen mag: Wer an diesen heißen Sommerabenden am angenehm kühlen Seeufer ein Feuer entzündet, um den Abend mit Grillwurst und Bier ausklingen zu lassen, riskiert nicht nur einen Waldbrand mit unkalkulierbaren Folgen, er begeht auch eine Ordnungswidrigkeit. „Bei den Uferbereichen und den an die Talsperre angrenzenden Wäldern handelt es sich um Landschaftsschutzgebiete“, sagt Moritz.

Mit der Ordnungspartnerschaft Bever-Talsperre, die seit mehr als zehn Jahren regelmäßige Kontrollen fährt, habe man ein gut funktionierendes Mittel gefunden, um die Zahl der Grills und Feuer an der Bever insgesamt zu reduzieren. „Das liegt sicherlich an der Konstanz der Kontrollen, wir sind regelmäßig im Sommer auf der Talsperre präsent. Das zeigt Wirkung“, sagt Moritz. Neben illegalem Grillen und Feuermachen habe man auch wildes Campen im Wald im Blick. Denn das ist im Naturschutzgebiet ebenfalls nicht erlaubt. „Außerdem ist es verboten, Müll und Abfall liegenzulassen, wir kümmern uns aber auch um das Thema Alkohol und Jugendschutz“, sagt Moritz, während das Boot über die ruhige Bever rauscht.

Und auch wenn die Kontrollen wirksam sind – Moritz, Klasen und Selbach müssen immer mal wieder einige Male einschreiten. Gleich vier Mal werden Grills gelöscht. „Dafür haben wir einen Eimer an Bord“, sagt Moritz. Und selbst wenn die Ertappten meist mit viel Verständnis reagieren – oder wie mehrere der Griller sogar mit einem Feuerlöscher ausgerüstet sind –, sind sie doch erst einmal überrascht, wenn Moritz und Klasen ihnen einen Infozettel des Ordnungsamtes in die Hand drücken.

„Wenn sie sehen, wie teuer es werden kann, wenn man im Wald ein Feuer oder einen Grill anzündet, sind die meisten direkt bedient“, sagt Moritz. Kein Wunder, das Verwarnungs- und Bußgeld, das dafür fällig werden kann, liegt zwischen moderaten 25 und happigen 1020 Euro. Noch größer ist die Spanne beim Fortwerfen und Liegelassen von Abfällen im Wald – da werden zwischen zehn und 5100 Euro fällig.

Soweit muss es aber natürlich nicht kommen. Denn schließlich sind Sinn und Zweck der Kontrollfahrten zum einen die Prävention und zum anderen das Wecken von Verständnis. „Vor allem größere Gruppen sprechen wir präventiv auf die Gefahr von Waldbränden an, aber auch auf die gesetzlichen Vorgaben“, sagt Moritz. Die Personalien werden allerdings dennoch aufgenommen. So etwa bei den Bever-Besuchern, bei denen auf dem Grill schon die Würstchen brutzelten. Weitere zweimal hält das Streifen-Trio am Ufer an und verhindert das Anzünden von Grills. Auch hier zeigten die Ertappten Verständnis.

Das hätten Moritz und Klasen sich auch bei einer Gruppe Jugendlicher auf den Klippen gewünscht. Denen untersagen sie nämlich das Anzünden eines Lagerfeuers, nachdem sie sie entdeckt haben. „Mein Kollege und ich mussten dann allerdings auf Anruf der Rettungsleitstelle des Oberbergischen Kreises gegen 22 Uhr noch einmal mit dem Auto ausrücken“, sagt Moritz am Tag danach und klingt dabei durchaus verärgert. Denn Anwohner hätten um diese Uhrzeit ein Feuer gemeldet. „Wir sind dann hingefahren – was mit dem Auto sehr kompliziert ist – und haben die Jugendlichen tatsächlich mit einem brennenden Feuer angetroffen“, sagt der Ordnungsamts-Mitarbeiter. Jetzt müssen die Jugendlichen mit einem Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit rechnen. „Das ist für alle Beteiligten ärgerlich gewesen, weil die Ansprache im Vorfeld erfolgt ist – offensichtlich aber ohne Wirkung blieb“, sagt Moritz.

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