Hückeswagen Wer muss Kanal überprüfen lassen?

Hückeswagen · Zu reichlich Ärger und Diskussionen haben in den vergangenen Jahren die Dichtigkeitsprüfungen von Abwasserleitungen geführt. "Die Rechtslage war dabei oft recht unübersichtlich", schreibt Frank Kießling vom Bauamt in einer Pressemitteilung. Deswegen weist die Stadtverwaltung noch einmal darauf hin, für wen derzeit eine Pflicht für Dichtigkeitsprüfungen besteht.

Aktuellen Handlungsbedarf haben nur Eigentümer oder Pächter von Grundstücken, die in Wasserschutzgebieten liegen. Dies sind in Hückeswagen lediglich Grundstücke südlich der K 5 und der Straße von Heidt nach Dreibäumen, die im Einzugsbereich der Dhünn-Talsperre liegen. "Für alle anderen privaten Grundstücke in Hückeswagen gibt es keine Pflicht für Dichtigkeitsprüfungen bei bestehenden Leitungen", versichert Kießling. Die Schloss-Stadt habe auch nicht die Absicht, eine derartige Verpflichtung einzuführen. Die Prüfpflicht bei Neubauten bleibe dagegen unverändert bestehen.

Wer jedoch ein Grundstück im Wasserschutzgebiet besitzt, muss nun handeln, wenn etwa die häuslichen Abwasserleitungen, Zuleitungen von Kleinkläranlagen und Gruben vor 1965 gebaut wurden. Gleiches gilt auch für industrielle oder gewerbliche Leitungen im Wasserschutzgebiet, die vor 1990 errichtet wurden. Kießling: "Für diese Leitungen gilt eine Frist bis zum 31. Dezember dieses Jahres, um einen entsprechenden Nachweis über eine Dichtigkeitsprüfung zu bekommen." Für reine Regenwasserleitungen besteht keine Prüfpflicht.

Eine Prüfung können nur anerkannten Sachkundige vornehmen. Laut Kießling sind das in Hückeswagen beispielsweise die Firmen Börsch GmbH, GVVD Henschke GmbH und Köster GmbH. Der Nachweis ist den zuständigen Behörden anschließend nur auf Verlangen vorzuzeigen.

Detailliertere Informationen und eine Liste der zugelassenen Betriebe für die Dichtigkeitsprüfungen finden Betroffene auf der Internetseite www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm. Bei konkreten Fragen zu Einzelfällen können sich Hückeswagener auch an Frank Kießling unter Tel. 88-350 oder per E-Mail an frank.kiessling@hueckeswagen.de wenden.

(büba)
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