Hückeswagen Wer bezahlt Lehrern die Klassenfahrt?

Hückeswagen · Das Bundesarbeitsgericht hat im Oktober geurteilt, dass Lehrer die Reisekosten für Klassenfahrten erstattet bekommen müssen. Woher das Geld dafür in Zukunft kommen soll, ist aber immer noch unklar.

 Die Montanusschule fährt mit ihren Sechstklässlern jedes Jahr zur Skifreizeit. Um den Schülern solche Erlebnisse zu ermöglichen, trugen die Lehrer vieler Schulen ihre Reisekosten bisher selbst. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Regelung des Landes Nordrhein-Westfalen jetzt für unzulässig erklärt.

Die Montanusschule fährt mit ihren Sechstklässlern jedes Jahr zur Skifreizeit. Um den Schülern solche Erlebnisse zu ermöglichen, trugen die Lehrer vieler Schulen ihre Reisekosten bisher selbst. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Regelung des Landes Nordrhein-Westfalen jetzt für unzulässig erklärt.

Foto: Montanusschule

Damit ihre Schüler nach Österreich, ans Meer oder zur Skifreizeit ins Oberallgäu fahren können, haben viele Lehrer der Hückeswagener Schulen ihre eigenen Reisekosten bisher selbst gezahlt. Das ist seit einem im Oktober des vergangenen Jahres gefällten Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht mehr rechtens. Denn Schulfahrten gehören zu den dienstlichen Aufgaben eines Lehrers und müssen als solche auch vom Arbeitgeber gezahlt werden, befand das Gericht.

"Wir haben gerade von der Bezirksregierung die Information bekommen, dass an allen Schulen die Kosten für bereits genehmigte Fahrten im Jahr 2013 übernommen werden", sagt Thorsten Schmalt, stellvertretender Schulleiter der Städtischen Realschule. Und so können die Fünftklässler in einigen Wochen, wie üblich, für ein paar Tage in eine Jugendherberge fahren und die Abschlussklassen im Herbst nach Österreich reisen. "Klassenfahrten sind ein wichtiger Bestandteil vom Erwachsenwerden und sind gemeinschaftsbildend", sagt Schmalt. Daher wäre es sehr schade, wenn diese mangels Geld in Zukunft wegfallen würden.

Insgesamt habe ihm pro Jahr ein Budget von 1200 Euro für Klassenfahrten zur Verfügung gestanden. "Zur vollen Finanzierung der Reisekosten der Lehrer bräuchte ich 3500 Euro", sagt der stellvertretende Schulleiter. Wie es nach 2013 mit der Finanzierung weitergeht, wisse er nicht. Daher müsse die Planung der Fahrten für das Kalenderjahr 2014 noch warten, bis es eine neue Regelung der Bezirksregierung gibt.

In vielen Fällen haben die Schulen jedoch schon vor dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts die Klassenfahrten für das kommende Jahr gebucht: "Damit wir eine Unterkunft bekommen, müssen die Fahrten lange im Voraus geplant werden. Da können wir jetzt auch nicht mehr von zurücktreten", erklärt Beate Dickentmann, Schulleiterin der St.-Katharina-Grundschule. Ähnlich geht es ihrer Kollegin Jutta Alivesi von der Gemeinschaftsgrundschule Stadt. Sie hofft, dass es für solche Fälle eine Lösung geben wird.

Und auch Renate Mohr, Leiterin der Erich-Kästner-Schule, hofft, dass den Schülern weiterhin Klassenfahrten ermöglicht werden. "Oft sehen sie bei der Abschlussfahrt zum ersten und einzigen Mal das Meer. Außerdem lernen die Schüler bei Studienfahrten viel mehr als im alltäglichen Unterricht", betont Mohr die Notwendigkeit von Klassenfahrten. Sie hofft daher, dass das Budget weiterhin ausreicht, um mehrtägige Fahrten zu unternehmen. Der Leiter der Städtischen Hauptschule Gerd Püschel geht fest davon aus, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auszukommen: "Mit unserer Skifreizeit für die Sechstklässler und der Abschlussfahrt der Zehner lagen wir bisher immer im Budget."

Anders sieht das beim Engelbert von Berg-Gymnasium in Wipperfürth, das auch viele Hückeswagener Kinder besuchen, aus. "Wir müssen im Laufe des Jahres schauen, welche Fahrten rausfallen", sagt Schulleiter Werner Kronenberg. Ihm standen bisher pro Kalenderjahr maximal 2500 Euro für Klassenfahrten zur Verfügung, er bräuchte das Dreifache: "Die Studienfahrten kosten 400 bis 450 Euro", sagt Kronenberg. Bei sechs Lehrern, die für die Begleitung der Klassen nötig sind, sei damit das Budget ausgeschöpft.

"Das Gerichtsurteil war überfällig, denn bei keinem Unternehmen muss der Arbeitnehmer Dienstreisen selbst zahlen", sagt Kronenberg. Wie das Land die Kosten tragen will, sei ihm jedoch noch schleierhaft. Für die Übernahme der aktuellen Kosten habe das Land den Etat für die Fahrten verdreifacht. Das sei dauerhaft nicht möglich.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort