Bergische Energie- und Wasser GmbH Weniger Stromsperren in Hückeswagen

Hückeswagen · Die Anzahl der Stromsperrungen im Versorgungsgebiet der BEW sind rückläufig. Nach Ansicht des Energieversorgers haben sich die offensive Beratung und Aufklärung bewährt. Tipp: Betroffene sollten unbedingt frühzeitig aktiv werden.

 Ein Stromzähler zeigt in einem Mietshaus die verbrauchten Kilowattstunden an. In Hückeswagen und Wermelskirchen muss die BEW immer seltener in Haushalten wegen unbezahlter Rechnungen den Strom abstellen.

Ein Stromzähler zeigt in einem Mietshaus die verbrauchten Kilowattstunden an. In Hückeswagen und Wermelskirchen muss die BEW immer seltener in Haushalten wegen unbezahlter Rechnungen den Strom abstellen.

Foto: dpa/Jan Woitas

Lichtschalter betätigen. Nix passiert. Ein Defekt? Stromausfall? Nicht immer. Immer mal wieder muss auch die Bergische Energie- und Wasser GmbH (BEW), der lokale Energieversorger für Hückeswagen und Wemelskirchen mit Sitz in Wipperfürth, zu einem drastischen Mittel greifen und Menschen den Strom abstellen. Aber die Tendenz ist glücklicherweise positiv, denn das passiert in den vergangenen Jahren immer seltener, wie Sonja Gerrath, Pressereferentin und Assistentin der Geschäftsführung, auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte. Demnach gab es 2017 exakt 198 Stromsperrungen im Netzgebiet der BEW Netze. Damit waren etwa 0,5 Prozent der Haushalte betroffen. „Die Anzahl der Sperrungen ist in den vergangenen Jahren stetig rückläufig. In Hückeswagen gab es i2017 genau 38 und in Wermelskirchen 105“, teilt Sonja Gerrath mit.

Aber eines steht fest: Energiekosten machen bei den Haushaltsausgaben einen erheblichen Anteil aus. Gerade für Haushalte mit geringem Einkommen sei dies eine große Belastung. Strom- und Gaskosten können laut BEW deshalb schnell große Löcher in das ohnehin knappe Budget reißen. „Durch Aufklärung und persönliche Beratung lässt sich meistens eine Lösung finden, bevor eine Stromsperre droht. Denn durch das Einsparen von Energie, die Wahl des richtigen Tarifes sowie angepasster Abschlagszahlungen können Kosten verringert und Nachforderungen am Jahresende vermieden werden“, erläutert Sonja Gerrath.

Die BEW lege Wert darauf, ihre Kunden persönlich zu beraten und Lösungen auch in finanziell schwierigen Situationen zu finden. „Hierbei helfen Kooperationen zum Beispiel mit dem Jobcenter“, sagt Beate Janssen, Leiterin der Debitorenbuchhaltung. „Durch Information, Aufklärung und Tipps vermitteln wir Sicherheit im Umgang mit Energie und Energielieferant. Die Leute erfahren, an welchen Stellschrauben sie selbst arbeiten können. So können Kosten verringert und Nachforderungen bei der Energierechnung  vermieden werden.“ Die BEW gibt  Tipps im Umgang mit Energiekosten.

Wie halte ich meinen Energieverbrauch unter Kontrolle?

Zählerstände regelmäßig – mindestens einmal im Quartal – ablesen und in einer Tabelle notieren. So bekommen die Kunden ein besseres Gefühl für ihren Verbrauch und sehen Ausreißer sowie Einsparungen durch Verhaltensänderungen sofort. „Nehmen Sie Energieberatung zum Beispiel vom Energieversorger, der Caritas, der Verbraucherzentrale oder des Jobcenters in Anspruch. Energieberater von der Verbraucherzentrale oder der Caritas kommen kostenlos zu Ihnen nach Hause und beraten Sie vor Ort“, rät die BEW.

Wie kann ich mich vor Zahlungsrückständen und Stromsperre schützen?

Tipp der BEW: Abschläge regelmäßig und pünktlich zahlen. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten immer Vorrang haben. Denn wenn Zahlungsrückstände auflaufen, ist der Energieversorger berechtigt, die Belieferung mit Energie einzustellen. Entsteht ein finanzieller Engpass, sollten Betroffene mit ihrem Energieversorger über Ratenzahlungen oder andere Lösungen sprechen, bevor er die Sperrung ankündigt. Verbraucher, die Leistungen von Jobcenter oder Sozialamt beziehen, können vom Jobcenter prüfen lassen, ob die Abschläge direkt vom Sozialleistungsträger an den Energieversorger überwiesen werden können.

Weiterer Tipp: „Lassen Sie mit einem aktuellen Zählerstand prüfen, ob die Abschlagszahlungen zum Stromverbrauch passen und ob der Tarif der günstigste ist. Falls nicht, kann der BEW-Berater das anpassen. Dies geht persönlich bei einem Kundenberater vor Ort in den Kundencentern oder im Beratungswagen, telefonisch oder über das Online-Portal der BEW. Zu niedrige Abschlagszahlungen führen zu hohen Nachforderungen bei der Jahresrechnung.“

Was kann ich machen, wenn die Stromsperre kurz bevorsteht oder der Energieversorger den Strom bereits abgestellt hat?

Nach den gesetzlichen Vorschriften kann der Energieversorger die Belieferung eines Kunden mit Strom oder Gas einstellen und somit eine Energiesperre verhängen, wenn er die Sperre vier Wochen vorher androht (bei Wasser zwei Wochen), den Vollzug der Sperre drei Werktage vorher ankündigt, der Verbraucher dem Energieversorger nicht angemessen in Aussicht stellt, seinen Zahlungspflichten nachzukommen. Beim Sperren fallen weitere Kosten an, denn sowohl die Sperrung selbst als auch die Entsperrung kosten Geld.

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