Tipps vom Hückeswagener Versicherungsexperten Bei Schäden durch den Sturm schnell handeln

Hückeswagen · Hückeswagener Versicherungsexperte Karl-Jürgen Huhn gibt Tipps, welche Versicherungen für was bei Sturmschäden zahlen. Eine Dokumentation der Schäden helfe für eine zügige Bearbeitung, betont er.

 Ist ein Baum durch den Sturm entwurzelt worden und auf das Haus gestützt, sollte umgehend Kontakt zu eigenen Versicherung aufgenommen werden.

Ist ein Baum durch den Sturm entwurzelt worden und auf das Haus gestützt, sollte umgehend Kontakt zu eigenen Versicherung aufgenommen werden.

Foto: dpa, mku ve htf

Gleich drei Sturmtiefs zogen innerhalb weniger Tage auch über das Bergische hinweg, dabei hinterließen „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ mit Windgeschwindigkeiten von weit über 100 Kilometer pro Stunde zwischen Mittwochabend und Montagmorgen für Schäden an Bäumen, Autos und Häusern. Für so manchen geht‘s jetzt um den Schadensersatz. „Am einfachsten ist das bei Autos, die durch abgebrochene Äste, Bautafeln oder Dachziegel beschädigt wurden“, berichtet der Hückeswagener Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): „Die Kaskoversicherungen zahlen – zwar abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligungen, aber ohne Rabattrückstufung.“

Ab Windstärke 8 (62,1 Kilometer pro Stunde und mehr) sind auch die Gebäude- und Hausratversicherungen für den Schadenersatz zuständig. „Für die finanzielle Entschädigung von diesen Sturmschäden sind die Gebäudeversicherung oder bei Mietern die Hausratversicherung zuständig“, erläutert Huhn.

Wenn allerdings Keller mit Regenwasser vollgelaufen sind, benötigen Hausbesitzer und Mieter eine Naturgefahren- bzw. Elementarschadenversicherung. „Diese kann in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden und deckt auch Schäden von Starkregen, Erdrutschen und -senkungen und Lawinen ab“, erklärt Huhn. Wie wichtig diese sei, habe nicht zuletzt die Flutkatastrophe im Juli gezeigt. In Deutschland verfügten aber nur etwa 47 Prozent der Wohnhäuser über diesen umfassenden Versicherungsschutz.

Wenn Nachbars Baum oder einer der Kommune sowie abgerissene große Äste schwere Schäden an Autos oder Häusern anrichteten, hilft meistens nur die eigene Versicherung. Die kann später prüfen, ob dem Baumeigentümer ein Schuldvorwurf zu machen ist, ob er beispielsweise einen erkennbar kranken Baum vorher hätte entfernen musste. Ist ein eigener Baum umgefallen, sieht man nach, ob die Entsorgungskosten für Holz und Geäst in der Gebäudeversicherung mitversichert sind.

Hauseigentümern, die nach erstem Anschein glimpflich davongekommen sind, rät Huhn, dennoch einmal ihr Hausdach zu mustern. „Am einfachsten geht das mit einem Fernglas.“ Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Sturmschäden, die auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten. „Was auch immer ,Ylenia‘, ,Zeynep‘ und ,Antonia‘ an Üblem beschert haben, das oberste Gebot für Geschädigte ist: Alle Schäden zügig der Versicherung melden“, rät der Versicherungsexperte.

(büba)
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