Hückeswagen Verwaltungsrichter urteilen über Gebühren für die Feuerwehr

Hückeswagen · Wenn die Freiwillige Feuerwehr ausrückt, weil es irgendwo in der Stadt brennt oder technische Hilfeleistung nach einem Unfall gebraucht wird, dann ist das für die betroffenen Bürger grundsätzlich kostenfrei. Für Notfall-Einsätze aller Art werden keine Rechnungen ausgestellt. Anders sieht das aus, wenn ein Feuerwehr-Einsatz durch grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz ausgelöst wird, zum Beispiel Ölspuren auf der Fahrbahn zu beseitigen sind. In diesem Fall werden die Verursacher, so sie denn zu ermitteln sind, zur Kasse gebeten.

Die Höhe der zu zahlenden Gebühren richtet sich nach der Zeit, die die Feuerwehr von der Alarmierung bis zum Einsatzende im Dienst ist. Dazu heißt es bislang in der Gebühren-Satzung: "Abgerechnet wird grundsätzlich nach Einsatzstunden. Dabei wird die erste Einsatzstunde von ihrem Beginn, jede weitere Einsatzstunde nach Ablauf von 15 Minuten voll berechnet." Heißt: Wer die Feuerwehr eine Viertelstunde lang in Anspruch nimmt, bezahlt den selben Preis dafür wie der, der sie 74 Minuten lang braucht.

Und das darf so nicht sein: So hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Die Richter sahen in der stundenweisen Abrechnung die Gefahr einer Ungleichbehandlung und damit einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Vor diesem Hintergrund stimmte der Haupt- und Finanzausschuss in seiner jüngsten Sitzung einer Neufassung der Satzung zu. Abgerechnet wird künftig grundsätzlich nach Einsatzstunden. Als Mindestgebühr gilt der Satz für eine Viertelstunde. Darüber hinaus wird jede angefangene Viertelstunde als volle 15 Minuten abgerechnet.

Unterm Strich wird sich dadurch für die Stadt und ihre Feuerwehr finanziell nicht viel ändern. Grund: Pro Jahr fallen laut Verwaltung "mehr als zehn aber weniger als 20" gebührenpflichtige Einsätze an. Das ist ein sehr kleiner Prozentsatz der Arbeit, die die Wehr zu leisten hat. Der Regelfall ist der für den Bürger kostenfreie Notfall-Einsatz.

(bn)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort