Hückeswagen Vater trägt Schuld am Tod des Sohnes

Hückeswagen · Radevormwald/Hückeswagen (nob) Über weite Strecken des Prozesses hatte der Angeklagte gestern das Gesicht in den Armen vergraben. Doch es half nichts: Erneut wurde der 49-jährige Radevormwalder vor dem Amtsgericht Wipperfürth mit einem Geschehen konfrontiert, das sich bereits im Juli 2006 ereignet hatte. Damals war der technische Berater auf seinem Motorrad mit dem Mähwerk eines Traktors kollidiert. Als Sozius hatte sein 13-jähriger Sohn auf dem Krad gesessen. Er starb noch an der Unfallstelle.

Dass der Fall erst jetzt, fünf Jahre später, zur Verhandlung kam, hatte mit einem Versehen der Staatsanwaltschaft zu tun. Da die Behörde irrtümlich von dem Tod des nun wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Mannes ausgegangen war und nicht von dem seines Sohnes, hatte sie das Verfahren zunächst eingestellt.

Raserei führte zum Unfall

Ein Gutachter kam in seiner Analyse zu einem eindeutigen Ergebnis. Der Angeklagte war demnach auf der Bundesstraße zwischen Kürten und Bechen mit knapp 130 km/h unterwegs gewesen, obwohl dort nur maximal 100 erlaubt sind. "Wäre die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten worden, hätte der Unfall vermieden werden können", sagte der Gutachter.

Das Strafgesetzbuch räumt dem Richter die Möglichkeit ein, von einer Strafe abzusehen, wenn "die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre". Das Gericht war gestern grundsätzlich geneigt, diesen Paragrafen zu Gunsten des Angeklagten anzuwenden – doch zuvor kam noch ein Unfall in Hückeswagen zur Sprache, auch er verursacht von dem 49-Jährigen.

Ende April dieses Jahres hatte der Rader mit einem Kleinwagen auf der schmalen Straße zwischen Ober- und Niederlangenberg an der Bever einen Geländewagen überholt. Dabei streifte er das andere Fahrzeug und prallte mit seinem Pkw gegen einen Baum. Der 49-Jährige erlitt schwere Verletzungen, Fahrer und Beifahrer im Geländewagen blieben unverletzt. Das Amtsgericht hatte den Rader in diesem Fall im Herbst wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde sein Führerschein eingezogen. "Das Gericht würde es schon interessieren, warum Sie nach der schlimmen persönlichen Erfahrung mit dem Tod Ihres Sohnes im Straßenverkehr nicht so aufpassen, wie es nötig ist", sagte der Richter. Der Angeklagte schwieg.

Schlimmste Strafe schon erlitten

Letztlich entschied sich das Gericht gestern doch dazu, Gnade walten zu lassen. Der Richter stellte die Schuld des Raders an dem Unfall, bei dem sein Sohn gestorben war, fest, verhängte aber keine Strafe, denn: "Was gibt es Schlimmeres, als den eigenen Sohn zu verlieren?"

(RP)
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