Amtsgericht Wipperfürth Urkundenfälschung – Hückeswagener stellen Energievertrag auf Tochter aus

Hückeswagen · Ein Hückeswagener Ehepaar hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, weil es zum Prozess vor dem Amtsgericht Wipperfürth wegen Urkundenfälschung nicht erschienen war. Nun wurde erneut verhandelt, aber nur kurz – der Anwalt des Paares war zwischenzeitlich gestorben.

 Dieses Mal erschien das angeklagte Ehepaar vor dem Amtsgericht Wipperfürth, nachdem es den ersten Termin im April noch versäumt hatte.

Dieses Mal erschien das angeklagte Ehepaar vor dem Amtsgericht Wipperfürth, nachdem es den ersten Termin im April noch versäumt hatte.

Foto: NN/nn

Zirka 20.000 Euro Schaden soll einem Wipperfürther Energieversorger durch ein Hückeswagener Ehepaar entstanden sein, das aus Geldknappheit den Strom- und Gasvertrag für ihr Einfamilienhaus auf den Namen der Tochter ausgestellt und wohl auch in deren Namen unterschrieben hatte. Zudem zahlte es die Rechnungen über den Energieverbrauch über mehrere Jahre nicht. Vor dem Wipperfürther Amtsgericht mussten sich die beiden 57-jährigen daher wegen Urkundenfälschung verantworten. Zur Verhandlung im April war das Paar jedoch nicht erschienen. „Ich hatte doch ein Attest eingereicht“, begründete die Frau nun vor Gericht, als der Prozess nachgeholt wurde Dieses sei laut Richter jedoch nicht ausreichend gewesen, um der Verhandlung fern zu bleiben. Es erging ein Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Dagegen hatte das Ehepaar Einspruch eingelegt.

Jetzt kam es zu einer neuen Verhandlung, zu der auch mehrere Zeugen geladen waren. So erschien die Tochter, die erst durch das Versäumnisurteil davon erfahren hatte, dass sie einen Energievertrag abgeschlossen haben soll. Sie war bereit, vor Gericht gegen ihre Eltern auszusagen. Ebenso als Zeuge gekommen war eine Mitarbeiterin des Energieversorgers aus dem Fachbereich Mahnwesen, die einen prall gefüllten Aktenordner dabei hatte. Gehört wurden die Zeugen allerdings nicht.

Da der beauftragte Anwalt der Angeklagten überraschend verstorben war, belehrte der Richter die Hückeswagener über ihre Rechte. Er räumte ihnen ein, die Verhandlung für maximal zwei Monate zu vertragen, um einen neuen Anwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. Den Hückeswagenern ging es letztlich jedoch nur um die Höhe der Geldstrafe. „Wir sind doch schon bestraft genug, da wir die hohe Forderung aus dem Zivilprozess begleichen müssen“, sagte der Familienvater. Er war einverstanden, seinen Einspruch auf die Rechtsfolge, somit also auf die Höhe des Tagessatzes zu beschränken.

Der Tagessatz wird im Strafverfahren entsprechend der Einkünfte ermittelt. „Da von Ihnen bei der ersten Verhandlung keine Informationen über die Einkünfte vorlagen, haben wir Ihr Einkommen geschätzt“, erklärte der Richter dem angeklagten Ehepaar. Der Familienvater wollte auch jetzt keine Angaben über seine Einnahmen machen. Er gab jedoch an, Alleinverdiener zu sein. Der Richter stellte daraufhin in Aussicht, die Tagessatzhöhe von 20 auf zehn Euro zu ermäßigen, worauf das Ehepaar dem Urteil von 90 Tagessätzen à zehn Euro, somit also zur Zahlung von 900 Euro Strafe zustimmte. Die Verhandlung bezüglich der Urkundenfälschung konnte daraufhin abschlossen werden. Wann das Ehepaar jedoch zur Begleichung der Schadenssumme fähig sein wird, bleibt abzuwarten. Voraussichtlich wird der geprellte Strom- und Gaslieferant noch länger auf sein Geld warten müssen.

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