Heisser Draht Uneinheitliches Tempolimit auf der B 483 ist so gewollt

Hückeswagen · Autofahrer auf der Bundesstraße 483 zwischen Hückeswagen und Radevormwald erleben ein ständiges Auf und Ab bei der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Nach dem Ortsausgang darf zunächst 100 km/h gefahren werden, ehe es in Linde auf maximal 40 km/h heruntergeht.

 Seit Oktober 2012 gilt nach schweren Unfällen auf einem Teilstück der B 483 in Marke Tempo 70.

Seit Oktober 2012 gilt nach schweren Unfällen auf einem Teilstück der B 483 in Marke Tempo 70.

Foto: Dörner (Archiv)

In Herweg und in Marke ist auf Teilstücken 70 Kilometer in der Stunde erlaubt, und sonst kann auf bis zu 100 km/h beschleunigt werden. Für BM-Leser Wolfgang Klatt ist das jedoch unverständlich. Am "Heißen Draht" fragte er daher: "Kann man nicht vielleicht durchgehend 80 Kilometer in der Stunde anordnen?" Das hätte nicht nur den Vorteil, dass der "Schilderwald" ausgedünnt werden könnte. So könnten sich auch manche Autofahrer nicht dahinter verstecken, sie hätten die Verkehrsschilder mit der Geschwindigkeitsreduzierung nicht gesehen.

Doch so einfach ist das nicht. Die ständig wechselnden Tempobegrenzungen haben ihren Sinn, betont Reiner Boegel, der stellvertretende Leiter des Straßenverkehrsamtes des Oberbergischen Kreises. So wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit laut Straßenverkehrsordnung nur dann herabgesenkt, "wenn es zwingend geboten ist". Das ist etwa im Bereich von Linde so, wo die scharfe, abfallende Kurve sowie das Haus im Kurvenscheitel nur maximal Tempo 40 erlauben. Im Bereich Marke wurde nach dem Unfall vom 30. September 2012, als ein Radevormwalder Motorradfahrer starb, auf rund 450 Metern die Höchstgeschwindigkeit auf maximal 70 km/h begrenzt. Die Bewohner dort hatten schon seit Jahren ein Tempolimit gefordert, weil ihrer Ansicht nach dort ständig gerast wird. Der Biker war, so hatte die Polizei nach Auswertung aller Spuren herausgefunden, viel zu schnell auf der Bundesstraße unterwegs gewesen, als er gegen einen vom Parkplatz der Orchideen-Gärtnerei fahrenden Mercedes prallte.

Zudem erhöht der häufige Wechsel der Tempolimits die Aufmerksamkeit der Autofahrer. Denn so müssen sie ständig konzentriert sein.

Boegel stellt jedoch klar, dass die auf den Schildern ausgewiesene Geschwindigkeit nicht immer gleichzeitig auch die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist. "Man darf nur so schnell fahren, dass man im Ernstfall in einer überschaubaren Strecke zum Stillstand kommt", erläutert er. Beispiel: Wenn jemand in Marke bei strömendem Regen mit 65 km/h einen Unfall verursacht, ist er zwar unter der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 70 geblieben. Doch diese 65 km/h sind auf der regennassen Fahrbahn dennoch zu viel. Die Geschwindigkeit war somit den Gegebenheiten nicht angepasst, was ein Bußgeld oder sogar ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen könnte.

(RP)
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