Hückeswagen Tragische Fälle - "Person hinter der Tür"

Hückeswagen · Drei- bis fünfmal pro Jahr muss die Feuerwehr in der Schloss-Stadt zum Notruf "Person hinter der Tür" ausrücken. Dann dringen die Kameraden oft auch gewaltsam in eine Wohnung ein. Dieses Vorgehen wird regelmäßig trainiert.

 Drei bis fünfmal pro Jahr rettet die Feuerwehr hilflose Personen in ihrer Wohnung. Oft handelt es sich auch um tragische Fälle.

Drei bis fünfmal pro Jahr rettet die Feuerwehr hilflose Personen in ihrer Wohnung. Oft handelt es sich auch um tragische Fälle.

Foto: werner krueper /epd

Oft sind es die Nachbarn, die auf die Situation aufmerksam werden: Da hat man den älteren Herren aus der Nachbarwohnung schon länger nicht mehr gesehen, obwohl er doch sonst immer mit dem Hund spazieren geht. Oder es fehlen die charakteristischen Geräusche von nebenan, nach denen man schon die Uhr stellen kann. Ob da wohl etwas nicht in Ordnung ist? Meist wird dann entweder die Polizei oder der Rettungsdienst gerufen. Beide Institutionen haben allerdings im Fall, dass ein gewaltsames Eindringen in die Wohnung nötig werden sollte, nicht die rechtliche Erlaubnis, das zu machen. Dann ist die Feuerwehr gefragt.

"Denn grundsätzlich gilt Paragraf 13, Absatz 1 des Grundgesetzes: Die eigene Wohnung ist unverletzlich", erklärt Stadtbrandinspektor Karsten Binder. Heißt: Die Polizei müsste den Weg über die Staatsanwaltschaft gehen, um einen Durchsuchungsbeschluss zu erwirken. "Aufgrund der Notwendigkeit von Rettungsmaßnahmen sind wir aber dazu befugt, die Wohnungstür auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Bewohners zu öffnen", sagt Karsten Binder.

Der Notruf "Person hinter der Tür" komme in der Schloss-Stadt jedoch eher selten vor, es sei auch kein signifikanter Anstieg in jüngerer Zeit zu verzeichnen, sagt der Stadtbrandinspektor. "Wir haben etwa drei bis fünf Fälle pro Jahr, Tendenz in etwa gleichbleibend." Allerdings seien es immer wieder tragische Fälle, in denen die Feuerwehrleute zu spät kämen. "Im vergangenen Jahr haben wir einige verstorbene Menschen in ihren Wohnungen gefunden", sagt Binder. In der Regel handele es sich dabei um alleinstehende, ältere Menschen. "Auch diejenigen, die nicht gestorben waren, waren älter. Sie waren meist gestürzt und konnten sich nicht mehr alleine helfen", sagt Binder. Den Fall, dass jemand etwa in den Urlaub gefahren ist, ohne Bescheid zu geben, habe er hingegen in der Schloss-Stadt noch nicht erlebt. "Da funktioniert die Nachbarschaft recht gut, es wird Bescheid gegeben - und sei es wegen der Post oder wegen des Blumengießens."

Ziel der Einsätze sei es, bei möglichst geringem Schaden, möglichst schnell zu helfen. "Es wird natürlich immer erst bei den Nachbarn gefragt, ob sie vielleicht einen Schlüssel haben. Oder ob es Verwandte gibt, die die Tür öffnen könnten", sagt Binder. Erst dann, wenn diese Möglichkeiten ausgeschlossen sind, geht die Feuerwehr durch die Tür rein. Das geht recht schnell, sagt Binder, denn: "Es muss ja auch schnell gehen." Schließlich hat die Feuerwehr den konkreten Auftrag, Leben zu retten. Nicht immer geht es indes tatsächlich durch die Tür ins Innere. "Wenn eine Tür extrem massiv ist, dann schauen wir uns auch um, ob vielleicht die Möglichkeit besteht, durch ein Fenster hineinzukommen", sagt Binder.

Hückeswagen: Tragische Fälle - "Person hinter der Tür"
Foto: Moll Jürgen

Um die Einsätze möglichst schnell und reibungslos umsetzen zu können, müssen sie natürlich trainiert werden, sagt der Stadtbrandinspektor. "Es finden immer wieder Lehrgänge für die Kameraden statt. Wir haben auch einige Feuerwehrmitglieder, die speziell darin geschult sind."

Wie das konkret vonstattengeht, möchte Binder aus nachvollziehbaren Gründen nicht detailliert erzählen. "Wir wollen ja keine Anleitung für Einbrüche geben. Es wird beim Einsatz aber sogenanntes Sperrwerkzeug verwendet", sagt er.

Die Kosten, die durch eine solche gewaltsame Türöffnung entstehen, können unter Umständen hoch sein. Da es, anders als bei konkreter Brandgefahr, für die Kostenübernahme keine eigene gesetzliche Regelung gibt, wird oft auf die sogenannte Geschäftsführung ohne Auftrag zurückgegriffen. In der Regel muss dann der Bürger die Kosten für den Schaden und den Einsatz der Feuerwehr selber tragen. "Diese Ausgaben sind aber über die Hausratversicherung gedeckt", sagt Binder. Und letztlich sollte man sich auch fragen, in welchem Verhältnis die Ausgaben für eine neue Tür im Gegensatz zur Lebensrettung stehen.

Eines sollte man hingegen nie vergessen: "Die Feuerwehr ist kein Schlüsseldienst", betont Binder. Wer die Feuerwehr unter Vortäuschung falscher Tatsachen ruft, um in seine Wohnung zu kommen, der kann mit richtig hohen Kosten rechnen, sagt er.

(RP)
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