Hückeswagen Tödlicher Unfall heute erneut vor Gericht

Hückeswagen · Vor einer Kleinen Strafkammer des Kölner Landgerichts wird heute der Prozess um den tödlichen Unfall am Pfingstsamstag 2009 auf der B 483 im Ortsteil Marke erneut aufgerollt.

Auf dem Stuhl des Angeklagten wird der Unfallfahrer sitzen, ein 49 Jahre alter Hückeswagener. Nach Überzeugung des Strafrichters am Amtsgericht Wipperfürth ist er verantwortlich dafür, dass eine 27 Jahre alte Wuppertalerin in Marke in den Trümmern ihres Autos starb. Das Gericht hatte den Hückeswagener Anfang November in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt.

Dieses Urteil wurde nicht rechtskräftig, weil der Hückeswagener Einspruch dagegen eingelegt hat. Folge davon ist die Verhandlung heute vor dem Landgericht. Ob es bei dem in erster Instanz ausgesprochenen Strafmaß bleibt oder die Kammer zu einer anderen Wertung kommt als das Amtsgericht, wird die Kernfrage in diesem Prozess sein. Dass nur ein Schuldspruch infrage kommt, ist hingegen nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme in erster Instanz und auch nach den Aussagen des Angeklagten vor dem Amtsgericht unstrittig.

Die Anklage ging im November, wie auch heute, von fahrlässiger Tötung aus. Der 49-Jährige war an dem Pfingstsamstag auf der Fahrt von Hückeswagen nach Radevormwald in einer Kurve in den entgegen kommenden Kleinwagen der jungen Frau gerast. Er war schwer betrunken. Wie eine Probe ergab, hatte der Mann zu dieser frühen Morgenstunde 2,27 Promille im Blut.

(RP)
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