Hückeswagen Tochter gewürgt: 18 Monate auf Bewährung

Hückeswagen · Hückeswagen/Köln Die Erleichterung war dem 60-jährigen Hückeswagener, der Mitte Januar seine Tochter (14) nach einem Streit gewürgt hatte, am Freitagmittag anzusehen: Nachdem der Vorsitzende Richter in dem zweitägigen Prozess vor dem Landgericht Köln das Urteil gesprochen hatte, schüttelte der Verurteilte ihm, den Richtern, Schöffen und dem Staatsanwalt die Hände. Schon sein "letztes Wort" nach den Plädoyers hatte er genutzt, "um mich bei Ihnen allen für die gute Arbeit zu bedanken".

Auflage: stationäre Behandlung

Wegen Misshandlung einer Schutzbefohlenen verurteilte die 11. Große Strafkammer den nicht vorbestraften Berufskraftfahrer zu 18 Monaten Haft, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung. Wichtigste Auflage: Der Mann muss sich sofort zur stationären Behandlung ins Landeskrankenhaus Marienheide begeben.

Die Situation am 15. Januar war eskaliert, nachdem Vater und Mutter die volltrunkene Tochter aus Wipperfürth nach Hause geholt hatten. Das Mädchen, dessen Freund gerade Schluss gemacht hatte, versuchte zwei Mal, aus dem Fenster ihres im ersten Stock gelegenen Zimmers abzuhauen, was der Vater verhindern konnte. Dann schnitt es sich, offenbar aus Liebeskummer, die Pulsadern auf. Als der 60-Jährige das viele Blut auf dem Boden sah, würgte er im Beisein seiner Frau und deren Freundin die Tochter, die kurzzeitig das Bewusstsein verlor.

Der Arzt, der den Hückeswagener in Marienheide seit fünf Jahren behandelt, und eine Psychiaterin, die ihn in einer Essener Klinik im Februar und April untersucht hatte, beleuchteten gestern die Ereignisse vom 15. Januar und die psychologischen Hintergründe der Tat. Auffällig dabei: Beide beschrieben den Angeklagten als freundlich, nett und zuvorkommend. Der Arzt sagte zudem: "Er lässt sich gerne ausnehmen und ist nachgiebig."

Das Verhältnis des 60-Jährigen zu seinen Kindern bezeichnete der Arzt als gut: "Er ist ein sehr fürsorglicher Vater, der immer darauf geachtet hat, dass seine Kinder was lernen." Zudem habe er sich Gedanken gemacht, wenn eines seiner Kinder krank gewesen sei. Diese Aussage passte zu denen der Ehefrau und deren Freundin am ersten Prozesstag am Montag.

Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre Haft auf Bewährung, der Anwalt des Angeklagten sah ebenfalls eine Bewährungsstrafe als gerechtfertigt an, legte sich aber nicht auf eine Zeitspanne fest. Das Gericht ließ letztlich den Vorwurf des versuchten Totschlags fallen. Der Hückeswagener hätte durchaus noch Zeit gehabt, seine Tochter zu töten, es aber freiwillig unterlassen. Verurteilt wurde er dagegen wegen der Misshandlung einer Schutzbefohlenen in einem minderschweren Fall. Im Moment der Tat sei der Angeklagte gefühllos gewesen, begründete der Vorsitzende Richter.

Raus aus dem Arbeitsleben

Einig waren sich Gericht, Staatsanwalt und Psychiater, dass der Hückeswagener so lange weiter krank geschrieben sein sollte, bis er die Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt. Ein Antrag soll nun gestellt werden. Der 60-Jährige selbst will auch diesen mit finanziellen Einbußen verbundenen Schritt gehen. Denn er will nur eins: So schnell wie möglich zurück zu seiner Familie, die sich die Rückkehr des Vaters und Ehemanns sehnlich wünscht.

(RP)
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