Tipps vom Hückeswagener Versicherungsexperten Mit dem Fahrrad abgesichert in den Frühling

Hückeswagen · Jetzt beginnt wieder für die meisten die Fahrradsaison. Der Hückeswagener Versicherungsexperte Karl-Jürgen Huhn rät, vor der ersten Tour zu prüfen, ob das Fahrrad im Fall eine Unfalls oder Diebstahls auch gut versichert ist.

 Jetzt im Frühling geht es für viele wieder mit dem Fahrrad raus in die Natur.

Jetzt im Frühling geht es für viele wieder mit dem Fahrrad raus in die Natur.

Foto: dpa, Kay Tkatzik

Der nahende Mai lockt mit seinen längeren Tagen zu ausgedehnten Fahrradtouren. Doch das Schöne hat auch seine Schattenseiten: „Da viele im Winter aufs Rad verzichteten, sind sie jetzt im Umgang damit noch ungeübt“, berichtet Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Zumal wenn zwischenzeitlich ein neues E-Bike angeschafft worden ist, mit dem man schneller unterwegs ist.“ Gerade im Frühling häuften sich deshalb Unfälle auf zwei Rädern, mitunter sind es schwere. „Hier helfen Unfallversicherungen weiter“, informiert der Hückeswagener. „Passiert ein Unfall, übernehmen sie alle Kosten, die durch die dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen entstanden sind, bis hin zur Invalidität.“ Manche Vertragsvarianten böten sogar einen Hinterbliebenenschutz für die Familie an.

Auch wenn es andere trifft, kann das ruinös enden. Denn ein selbst verursachter Schaden, der andere zu Invaliden macht, kann in die Millionen gehen, warnt Huhn. „Deshalb ist es ratsam, auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung zu haben, bevor man sich zu ausgedehnten Fahrradtouren locken lässt.“ Diese koste im Jahr meist nur einen zweistelligen Betrag und komme auch für zahlreiche andere Schäden auf, die man unabsichtlich oder fahrlässig anderen zufüge.

Da die Haftpflicht- eine Familienversicherung ist, kann sie auch Schäden durch minderjährige Kinder abdecken, wenn sie beispielsweise mit ihrem Fahr- oder Laufrad parkende Autos zerkratzen. Doch Kinder unter sieben Jahren sind generell nicht deliktfähig und können deshalb auch nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sind Kinder auch für fahrlässig verursachte Schäden im Straßenverkehr nicht verantwortlich. Deshalb bieten einige Haftpflichtversicherer eine sogenannte Kinderkulanzklausel an, die auch Schäden von Kindern in diesem Alter abdeckt.

Versichert werden sollte laut Huhn auch das Fahrrad gegen Diebstahl. Werden jährlich doch laut Polizei zirka 275.000 Stück in Deutschland gestohlen. „Bei hochwertigen Rädern lohnt es sich neben einem guten Schloss auch, die eigene Hausratversicherung zu prüfen und diese gegebenenfalls mit einem zusätzlichen Deckungsschutz zu ergänzen.“ Bei neu angeschafften teuren E-Bikes, die locker einen vierstelligen Betrag kosten, sollte man sich vergewissern, dass der Diebstahlschutz auch in der eigenen Hausratversicherung eingeschlossen ist und die Privathaftpflichtversicherung für Schäden aufkommt. Denn häufig ist der Versicherungsschutz auf Fahrräder und „nicht selbst fahrende Fahrzeuge“ beschränkt.

(büba)
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