Tipps eines Hückeswagener Versicherungsexpertens Wer zahlt bei Schäden, die „Ignatz“ verursacht hat?

Hückeswagen · Nach dem Sturm von Donnerstag ist an vielen Stellen aufräumen und das Sichten von Schäden angesagt. Der Hückeswagener Versicherungsexperte Karl-Jürgen Huhn sagt, was jetzt zu tun ist.

 Mancherorten hat das Sturmtief „Ignatz“ dafür gesorgt, dass Dachziegel herausgerissen wurden. Für die Reparatur springt jetzt die Versicherung ein.

Mancherorten hat das Sturmtief „Ignatz“ dafür gesorgt, dass Dachziegel herausgerissen wurden. Für die Reparatur springt jetzt die Versicherung ein.

Foto: dpa/Marius Becker

Sturmtief „Ignatz“ fegte am Donnerstag auch über das Bergische hinweg und hinterließ Schäden an Bäumen, Autos und Häusern. Jetzt geht es um den Schadensersatz. „Am einfachsten ist das bei Autos, die durch abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume, Bautafeln oder Dachziegel beschädigt wurden“, versichert der Hückeswagener Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Die Kaskoversicherungen zahlen, zwar abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligungen, aber ohne Rabattrückstufung.“

Ab Windstärke 8 – 62,1 km/h und mehr –, sind auch die Gebäude- und Hausratversicherungen für den Schadensersatz zuständig. „Ignatz“ erreichte mancherorts Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h. Die Folgen: Abgeknickte und entwurzelte Bäume, abgedeckte Dächer, zertrümmerte Fensterscheiben, Überschwemmungen. Für die finanzielle Entschädigung von diesen Sturmschäden sind die Gebäudeversicherung oder bei Mietern die Hausratversicherung zuständig.

Wenn allerdings Keller mit Regenwasser vollgelaufen sind, benötigen Hausbesitzer und Mieter eine sogenannte Elementarschadenversicherung. „Diese kann in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden und deckt auch Schäden von Starkregen, Erdrutschen und -senkungen und Lawinen ab“, erläutert Huhn. „Wie wichtig diese ist, zeigte nicht zuletzt auch die Flutkatastrophe im Juli.“ Deutschlandweit verfügten aber nur etwa 46 Prozent der Wohnhäuser über diesen umfassenden Versicherungsschutz.

Wenn Nachbars Baum – oder einer der Kommune – sowie abgerissene große Äste schwere Schäden an Autos oder Häusern anrichteten, hilft meistens nur die eigene Versicherung. Die kann laut Huhn später prüfen, ob dem Baumeigentümer ein Schuldvorwurf zu machen ist, ob er beispielsweise einen erkennbar kranken Baum vorher hätte entfernen musste.

Hauseigentümer, die nach erstem Anschein glimpflich davongekommen sind, sollten dennoch ihr Hausdach mustern. Am einfachsten geht das mit einem Fernglas. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Sturmschäden, die auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten.

(büba)
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