Änderungen im Oberbergischen Kreis Taxifahren wird ab dem 15. November teurer

Hückeswagen/Radevormwald · Taxikunden zahlen 20 Cent mehr für den Kilometer. 124 Lizenzen sind im Oberbergischen Kreis an 25 Unternehmen vergeben.

Der Oberbergische Kreistag hat in seiner Oktober-Sitzung einstimmig der Erhöhung der Entgelte fürs Taxifahren beschlossen. Damit kommen die Kreistag-Politiker einem Antrag von Taxiunternehmen nach, die die Erhöhung gefordert hatten. Ihre Argumentation: Steigende Personalkosten aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns. Würde der Kreistag einer Erhöhung nicht zustimmen, so ihre Argumentation, würde eine wirtschaftliche Weiterführung der Betrieb nicht möglich sein.

Antragsteller waren zwei Taxiunternehmen, die im Oberbergischen Kreis über mehr als 50 Prozent aller im Kreis vergebenen Taxilizenzen verfügen. Wer diese Taxiunternehmen sind, dazu machte der Oberbergische Kreis auf Anfrage dieser Redaktion keine Angaben: „Das sind personenbezogene Informationen“, so Sprecherin Iris Trespe. Die Änderung soll zum 15. November greifen. Insgesamt sind im Oberbergischen Kreis 124 Lizenzen vergeben, in Hückeswagen vier und in Radevormwald sieben. Kreisweit sind 25 Taxiunternehmen tätig; davon jeweils eins in Hückeswagen und Radevormwald.

Die beschlossene Erhöhung liegt zwischen 8,6 und zehn Prozent. Zuletzt waren die Tarife 2015 erhöht worden. Die Städte im Oberbergischen Kreis haben gegen diese Erhöhung keine Einwände erhoben. Die neue Beförderungsentgelt-Verordnung sieht vor, dass die Grundgebühr von 3,50 auf 3,80 Euro steigt. In allen Kilometerklassen steigt der Preis um 20 Cent. Von 6 bis 22 Uhr beträgt der Kilometerpreis bis zum vollendeten fünften Kilometer 2,30 Euro, jeder weitere kostet 2,20 Euro. An Sonn- und Feiertagen kostet der Kilometer bis zum vollendeten fünften Kilometer 2,50 Euro, jeder weitere 2,40 Euro.

Waren bisher Krankentransporte, also Taxifahrten für Krankenkassen, von der Tarifpflicht ausgeschlossen, trifft dies ab 15. November auch für Schülerfahrten zu. Der Grund für diese Erweiterung: Die Taxiunternehmer führen mit ihren Taxen zunehmend auch Schulfahrten für Schulträger in den Morgen- und Mittagsstunden durch. Die ausgehandelten Tarife liegen unter den vom Oberbergischen Kreis festgesetzten Tarifen und sind vom zuständigen Straßenverkehrsamt genehmigt worden. Sie werden von den Städten mit den Taxiunternehmen ausgehandelt, da die Städte Träger der Schulen sind.

In Radevormwald werden laut Schulamtsleiter Jürgen Funke auch in diesem Schuljahr elf Schüler mit dem Taxi zur Schule gefahren. Das sei genehmigt. Hierbei handele es sich nicht um Einzelfälle durch plötzliche Erkrankungen. „Wir fahren die Hofschaften Ispingrade und IV. Uelfe mit dem Taxi an. Und das schon seit vielen Jahren.“ Der Grund: Der Weg zu den Hofschaften sei zu gefährlich. Das sei auch das Ergebnis einer Prüfung durch die Polizei. „Er ist zu lang und zu dunkel für Fußgänger, bis sie zur Hauptstraße kommen. Und für einen Schulbus ist die Straße zu eng.“ Deshalb habe man sich vor vielen Jahren zu diesem Schritt entschlossen. 20.000 Euro lässt sich die Stadt diese besondere Beförderung kosten; die Gesamtkosten für die Schülerbeförderung in Radevormwald betragen 800.000 Euro. Funke: „Wir haben die Schülerbeförderung für das nächste Schuljahr europaweit ausgeschrieben. Wir müssen abwarten, wer sich darum bewirbt und wie die Kosten sich dann entwickeln.

Das Dreifache an Taxitransportkosten für Schüler muss die kleinere Stadt Hückeswagen aufbringen. Die Schloss-Stadt ist Träger der Förderschule; „sie hat aufgrund der Schließung umliegender Förderschulen einen großen Einzugsbereich“, berichtet Kai Waier, zuständig in der Hückeswagener Stadtverwaltung für die Schülerbeförderung. Momentan werden laut Alexander Stehl, Amtsleiter für Bildung und Soziales, 13 Schüler hauptsächlich zur Förderschule gefahren.

Voraussetzung zum Einsatz einer Taxe bei voller Erstattung durch die Stadt als Schulträger sind laut Stehl drei Gründe:

⑴ Ein Privat-Pkw steht nicht zur Verfügung oder ist nachweislich nicht zumutbar. „Nicht zumutbar bedeutet zum Beispiel, dass ein Familienfahrzug von einem Elternteil für die Fahrt zur Arbeitsstelle zwingend benutzt werden muss, weil diese nicht anders erreichbar ist und auch sonst wegen der Arbeitszeit nicht die Möglichkeit besteht, den Schüler zur Schule zu bringen“, so Waier.

⑵ Eine geeignete Mitfahrgelegenheit ausscheidet.

⑶ Ein besonders begründeter Ausnahmefall vorliegt: „Das könnte ein besonders schwerer Grad der Behinderung, insbesondere der körperlichen Behinderung sein, oder die Eltern sind finanziell objektiv nicht in der Lage, ihr Kind wegen des Eigenanteils bei der Taxenbeförderung zur Schule zu bringen“, berichtet Waier.

Grundvoraussetzung sei, so Amtsleiter Stehl, natürlich ein ärztliches Attest für die Unzumutbarkeit zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Gesamtkosten für die Schülerbeförderung in Hückeswagen belaufen sich auf 580.000 Euro.

Für die Organisation der Schülerbeförderung ist der Schulträger zuständig; er ist auch Kostenträger für den Schülerspezialverkehr. Für seine Förderschulen hat der Oberbergische Kreis einen Schülerspezialverkehr eingerichtet und damit die OVAG beauftragt; sie bedient sich dabei Subunternehmer als Bus- und Taxiunternehmen. Wie Jessica Schöler von der Pressestelle des Kreises mitteilt, wendet der Oberbergische Kreis für diesen Schülerspezialverkehr jährlich insgesamt 1,85 Millionen Euro auf.

Neu auch im Kreis ist, dass Taxikunden künftig keine zusätzliche Gebühr zahlen müssen, wenn sie mit einer Kreditkarte bezahlen. Das gilt eigentlich bereits seit dem 13. Januar und soll im Oberbergischen Kreis ab dem 15. November greifen.

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