Hückeswagen Swaps: Erstes Urteil wird am Dienstag verkündet

Hückeswagen · Jochen Weck, der Rechtsanwalt der Stadt, bleibt optimistisch mit Blick auf die Klage gegen die WestLB/Nachfolger.

Geht's optimal aus, gewinnt die Stadt das Klageverfahren gegen die Erste Abwicklungsanstalt (EAA), die abwickeln soll, was die WestLB an finanziellem Desaster hinterlassen hat. Dann würde die Stadt das Geld zurückbekommen, das sie über die Swap-Geschäfte bereits verloren hat und müsste die rund 20 Millionen Euro, um die es nun noch geht, nicht bezahlen.

Tritt hingegen der für die Stadt denkbar schlechteste Fall ein, bleiben rund fünf Millionen Euro Verlust an ihr hängen. Zu diesem Fazit kam Dr. Jochen Weck am Dienstagabend in der Ratssitzung.

Weck ist Anwalt der Münchener Kanzlei Rössner und vertritt die Stadt im Verfahren gegen die WestLB, mit der die Swap-Geschäfte abgeschlossen wurden, beziehungsweise gegen die in der Folge gegründete EAA. Sein nächster Auftritt für Hückeswagen im Prozess wird am kommenden Dienstag sein: Dann soll das im Februar vertagte Urteil vor einer Kammer des Landgerichts Köln gesprochen werden. Wobei derzeit niemand damit rechnet, dass es schon ein abschließendes Urteil sein wird.

Jochen Weck erläuterte vor dem Rat seine Prozess-Strategie. Die steht auf zwei Füßen: Zum einen strebt die Stadt an, dass das Gericht auf Nichtigkeit der Swap-Geschäfte entscheidet. Zum anderen setzt sie auf den Vorwurf der vorsätzlichen Falschberatung. Begründung des Anwalts: "Die WestLB hat damals auf ihre Produkte ,Swap' drauf geschrieben, aber drin steckten hochriskante Optionsgeschäfte, die bewusst zu Lasten des Kunden konstruiert waren."

Die Berater von Banken hätten die Pflicht, die Interessen des zu beratenden Kunden zu wahren, das sei aber nicht der Fall gewesen. Somit sei das "besondere Vertrauensverhältnis" zwischen Bank und Kunden grob verletzt worden. Erschwerend komme noch hinzu, dass vielerorts — so auch in Hückeswagen — die örtlichen Sparkassen bei den Kommunen "Türöffner" für die WestLB und ihre "toxischen Produkte" (Weck) gewesen seien. Da spiele das Vertrauensverhältnis eine besondere Rolle.

Optimistisch ist der auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Anwalt weiterhin, was den Ausgang des Klageverfahrens angeht: "Ein überwiegender Erfolg für die Stadt ist wahrscheinlich", sagte Weck im Rat. Er verwies im Übrigen darauf, dass es inzwischen in einigen ähnlich gelagerten Fällen zum Vergleich der streitenden Parteien statt zu einem abschließenden Urteil gekommen ist. Auch das ist noch eine Option für die Stadt Hückeswagen.

Nach dem Prozesstermin am Dienstag wird das weitere Verfahren so aussehen: Das für diesen Tag erwartete Urteil mitsamt Begründung wird vom Gericht der Anwaltskanzlei zugestellt. Sie hat dann einen Monat Zeit, es zu prüfen und Rechtsmittel einzulegen. Geht die Stadt in die Berufung, muss der Anwalt das schriftlich begründen. Möglich ist alternativ, dass die Stadt das Urteil annimmt, weil dessen Begründung juristisch unangreifbar erscheint. Der Weg in die Berufung steht natürlich auch der EAA offen.

FRAGE DES TAGES SEITE C 2

(RP/rl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort