Hückeswagen Swap-Prozess: Will der Rat die Berufung?

Hückeswagen · Bürgermeister Uwe Ufer hat den Rat zu einer Sondersitzung vor Ostern einberufen. Einziges Thema: der Prozess um die Swap-Geschäfte und die weitere Prozess-Strategie der Stadt.

 Hatten die Swaps-Verhandlungen mit der Sparkasse geführt: Bürgermeister Uwe Ufer (l.) und Kämmerer Bernd Müller.

Hatten die Swaps-Verhandlungen mit der Sparkasse geführt: Bürgermeister Uwe Ufer (l.) und Kämmerer Bernd Müller.

Foto: Dörner (Archiv)

Im Prozess um die Swap-Geschäfte hat die Stadt Hückeswagen vor einer Kammer des Landgerichts Köln obsiegt. Ihrer Klage gegen die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) als Rechtsnachfolgerin der WestLB wurde zu 94 Prozent stattgegeben (die BM berichtete). Die Urteilsbegründung ist nun Thema einer Sondersitzung des Stadtrates am kommenden Mittwoch, 27. März. In der Sitzung wird Dr. Jochen Weck von der Münchener Anwaltskanzlei Rössner, der die Stadt in dem Rechtsstreit vertritt, die Urteilsbegründung der Kölner Kammer und seine weitere Prozess-Strategie erläutern. Der Rat muss dann entscheiden, ob die Stadt gegen das erstinstanzliche Urteil in die Berufung gehen soll oder nicht.

Unabhängig davon ist zu erwarten, dass die EAA den Weg in die Berufung wählen wird, wie sie es in gleich gelagerten Fällen bereits getan hat. Denn würde das Urteil des Kölner Landgerichts rechtsgültig, käme das die Abwicklungsanstalt teuer zu stehen. Sie hätte dann 1,375 Millionen Euro Schadenersatz an die Stadt zu zahlen, zuzüglich fünf Prozent Zinsen. Und: Noch bestehende Ansprüche der früheren WestLB an die Stadt aus den Swap-Geschäften wären hinfällig.

Dabei geht es um ein Mehrfaches der Schadenersatz-Summe. Im städtischen Haushalt 2011 war der Drohverlust auf rund 20 Millionen Euro beziffert worden. Diese enorme Summe hätte die Stadt zahlen müssen, wären die Zinswetten, basierend auf der Währungsrelation vom Euro zum Schweizer Franken, fällig geworden. Außerdem müsste die EAA 94 Prozent der Verfahrenskosten bezahlen. Die belaufen sich bislang auf rund 200 000 Euro.

Ein Grund für die Stadt, in die Berufung zu gehen, wäre das Ziel, dass ihrer Klage zu 100 statt zu 94 Prozent stattgegeben wird. Das könnte dann der Fall sein, wenn die Richter nicht nur auf Falschberatung durch die WestLB erkennen, sondern auch den Vorsatz dazu unterstellen. Dann gelten die Fristen nicht mehr, aufgrund derer die Kölner Kammer zu ihrem Urteil kam und eines von insgesamt drei Swap-Geschäften für verjährt ansah.

Die nächsthöhere Instanz im Fall einer Berufung ist das Oberlandesgericht. Ein Urteil dort ist nicht vor 2014 zu erwarten. Würde auch gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, wäre der Bundesgerichtshof als letzte Instanz gefragt. Dann kann sich der Prozess bis ins Jahr 2015 oder sogar noch darüber hinaus hinziehen.

Die Sondersitzung des Rates am kommenden Mittwoch ist öffentlich. Interessierte Bürger können als Zuhörer daran teilnehmen. Beginn ist um 17 Uhr im Ratssaal im Schloss.

(bn)
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