Hückeswagen Strompreis steigt um 20 Euro pro Jahr

Hückeswagen · Zum 1. Januar müssen BEW-Kunden mehr zahlen. Das regionale Energieunternehmen gibt die Erhöhung der EEG-Um-lage direkt weiter. Wegen der Senkung des Netznutzungsentgelts könnte die Mehrbelastung jedoch geringer ausfallen.

Die Erhöhung der EEG-Umlage wird sich auch auf die Hückeswagener Verbraucher niederschlagen (EEG steht für Erneuerbare-Energien-Gesetz). "Bei den Kunden mit einem Festpreistarif, also eingeschränkter Preisgarantie,werden wir die Preise zum 1. Januar 2014 anpassen", sagt Thomas Erbslöher im BM-Gespräch. Laut dem Leiter der Energieabrechnung des regionalen Energieversorgers Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW) sind somit rund 60 Prozent der BEW-Kunden von der Erhöhung betroffen. Bei ihnen würden Preisveränderungen in beide Richtungen stets eins zu eins weitergegeben.

Die EEG-Umlage (der im Strompreis enthaltene Betrag zur Förderung des Ökostroms) wird um 0,963 Cent auf den Rekordwert von 6,240 Cent je Kilowattstunde steigen. Durch die gestiegene Umlage und die dadurch ebenfalls steigende Mehrwertsteuer und Netzentgelte entspricht dies bei einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden (kWh) einem Mehrbetrag von rund 70 bis 80 Euro.

Anders als die Verbraucher mit eingeschränkter Preisgarantie (Festpreistarif mit Steuern- und Abgabenklausel) bleiben die BEW-Kunden mit flexiblen Produkten (Grund- und Ersatzversorgung) nach Aussage von Erbslöher von Preiserhöhungen verschont – zumindest vorerst. "Wir schauen uns die Entwicklung aber genau an und müssen dann eventuell zu einem späteren Zeitpunkt reagieren", sagt der Fachmann. Erbslöher kann von der Preiserhöhung betroffene Verbraucher aber ein wenig beruhigen: "Durch erwartete Anpassungen, unter anderem bei den Netznutzungsentgelten, wird die gestiegene EEG-Umlage ein Stück weit abgefedert", sagt der Abrechnungsleiter.

Das Netznutzungsentgelt reduziere sich voraussichtlich von 6,32 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) um 0,39 auf 5,93. Konkrete Werte würden jedoch erst am 1. Januar vorliegen. Auch die Umlage nach Paragraf 19 der Stromnetzentgeltverordnung sinke im neuen Jahr von 0,329 auf 0,187 ct/kWh. Wie die Erhöhungen werden auch die Senkungen bei Kunden mit eingeschränkter Preisgarantie direkt weitergegeben, versichert Erbslöher.

Die Verbraucher spürten dadurch bereinigt "nur" eine Erhöhung um 0,5 Cent pro Kilowattstunde. "Bei einem Haushalt mit drei Personen und einem Jahresverbrauch von zirka 4000 kWh ist das eine Erhöhung von 20 Euro", rechnet Erbslöher vor.

Der Abrechnungsleiter der BEW prognostiziert für die Zukunft konstante oder sogar sinkende Umlagenwerte für den Ökostrom. "Ich vermute, die Tendenz ist eher rückläufig", sagt Erbslöher. Die zukünftige Bundesregierung werde seiner Einschätzung nach die Konsequenzen aus der aktuellen Erhöhung der Umlage ziehen.

(RP)
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