Hückeswagen Streit ums Parken: Kontrahenten angefahren

Hückeswagen · Wegen Beleidigung, Körperverletzung mit Hilfe eines gefährlichen Werkzeugs und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr musste sich ein 66-jähriger Rentner vor dem Wipperfürther Amtsgericht verantworten. Der Mann soll im Mai in der Wipperfürther Innenstadt einen Hückeswagener Bauingenieur bei einem Streit ums Parken beleidigt und dann mit seinem Postfahrzeug angefahren haben.

Wegen Kanal-Sanierungsarbeiten waren zwei Parkbuchten an der Unteren Straße gesperrt; Schilder machten auf das absolute Halteverbot aufmerksam. Trotzdem war der 66-Jährige, der als Paketbote arbeitet, mit seinem Transporter, der nicht als Post-Paketfahrzeug erkennbar gewesen sein soll, auf die Stellfläche gefahren. Er wollte drei Paketkisten in einen dafür vorgesehenen Behälterkasten einschließen. Der Hückeswagener wies ihn auf das Halteverbot hin. Doch der nun Angeklagte störte sich nicht daran: "Als Post-Fahrer habe ich eine Sondergenehmigung", erklärte er.

Beifall für "Schauspieler"

Statt wegzufahren, soll er seine Pakete ausgeladen und den Hückeswagener beleidigt haben, was der 66-Jährige aber bestritt. Der Bauingenieur rief per Handy die Polizei an, doch der Angeklagte schlug es ihm aus der Hand und wollte weiter fahren. Daraufhin stellte sich der Bauingenieur vor den Transporter. Was er besser nicht getan hätte: Laut Zeugenaussage soll der Wagen den Hückeswagener beim Anfahren berührt haben. Der 54-Jährige stolperte, fiel zu Boden und verletzte sich. Der Fahrer stieg daraufhin aus und spendete, wie er selber sagte, "spontan Beifall wegen der gelungenen schauspielerischen Leistung" seines Kontrahenten. Daraufhin rief die Tochter des gestürzten Mannes nochmals die Polizei an. Die erschien 45 Minuten später.

Die Zeugin bestätigte vor Gericht im Wesentlichen die Angaben ihres Vaters. Ebenso ein weiterer Zeuge, ein Tiefbauarbeiter. "Die Situation ist leider eskaliert. Mein Mandant stand unter extremem Zeitdruck", sagte darauf hin der Verteidiger. Er erreichte zumindest, dass der Vorwurf der Körperverletzung fallen gelassen wurde.

2000 Euro Geldstrafe

Das Gericht verurteilte den 66-Jährigen schließlich wegen Beleidigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro. Richter Armin Lührs sah in seinem Urteil allerdings von einer Führerscheinsperre ab. Die hatte die Staatsanwältin gefordert.

(RP)
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