Hückeswagen Strafverfahren um schwere häusliche Gewalt geht in dritte Runde

Hückeswagen · In einem Fall von brutaler häuslicher Gewalt kam der Strafrichter am Amtsgericht Wipperfürth nun auch am zweiten Verhandlungstag letztlich keinen Schritt weiter. Das lag - wie schon beim ersten Prozesstermin - am Angeklagten, der sich keinerlei Spielregeln für das Verhalten vor Gericht beugen will.

Schimpfend und brüllend hatte der 46-Jährige den Gerichtssaal betreten, schimpfend verließ er ihn auch wieder. Dazwischen war trotz intensiven Bemühens des Richters keine geordnete Verhandlung möglich.

Der Mann, der unter Diabetes leidet, hatte zunächst ein Brötchen gefordert, weil er unterzuckert sei. Der Richter gab ihm das, was er sich für eine Pause gekauft hatte. Aber auch das trug letztlich nicht zur Besänftigung des 46-Jährigen bei.

Die Anklage wirft dem Mann schwere Körperverletzung in zwei Fällen vor. An zwei Abenden im Januar vorigen Jahres soll er in der Wohnung seiner getrennt von ihm lebenden Frau in Wiehagen erschienen sein, erst die Frau verprügelt und am zweiten Abend dann die minderjährige Tochter zu Boden geschlagen und getreten haben. Einmalige Ausraster waren das offenbar nicht: Laut Anklageschrift war es zuvor über zwölf Jahre hinweg immer wieder zu massiver häuslicher Gewalt in der Familie gekommen, weil der Mann vor allem unter dem Einfluss von Alkohol die Kontrolle über seine Aggressionen verloren hatte. Das war auch der Grund dafür, dass seine Frau sich schließlich von ihm getrennt und mit den gemeinsamen Kindern eine eigene Wohnung in Hückeswagen bezogen hatte. Doch auch dort kamen sie nicht zur Ruhe.

Konkret äußerte sich der 46-jährige gelernte Schweißer, der seit längerem von Krankengeld lebt, im Prozess nicht zu den Tatvorwürfen. Ob er sie überhaupt verstand, schien unklar, denn seine Reaktionen waren wirr, die Deutsch-Sprachkenntnisse des gebürtigen Tschetschenen offensichtlich unzulänglich. Dazu, ob er überdies psychisch erkrankt ist, sollte eigentlich ein Gutachter aussagen, der aber dann gar nicht mehr zu Wort kam. Der Richter entschied, den Prozess an einem anderen Tag fortzusetzen, dann mit Dolmetscher. Außerdem ordnete er dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger bei.

Wie auch immer der nächste und vermutlich letzte Verhandlungstag ausgehen wird: Mit einer harten Strafe wird der 46-Jährige kaum zu rechnen haben. Der Grund ist, dass weder seine Frau noch die Tochter vor Gericht gegen den Mann und Vater aussagen wollen. Sie haben Angst vor der Begegnung im Gerichtssaal und möchten für sich endlich einen Schlussstrich unter die Vergangenheit ziehen. Das Scheidungsverfahren läuft. Andere Zeugen für das, was an den beiden Abenden in der Wiehagener Wohnung geschah, gibt es nicht. Und die ärztlichen Atteste, die Mutter und Tochter vorgelegt hatten, sagen nichts zum tatsächlichen Tatgeschehen aus.

(bn)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort