Hückeswagen Stadt prüft, ob sie Kanal-TÜV einführt

Hückeswagen · Nachdem die Landesregierung den Kommunen die Verantwortung für die Dichtheitsprüfung zugeschoben hat, muss die Verwaltung überlegen, wann, bei welchen Häusern und zu welchen Fristen ein Kanal-TÜV nötig ist.

 Mit zwei abbiegfähigen Hausanschluss-Kameras und Druckluft oder Wasser werden Abwasserrohre auf ihre Dichtheit überprüft.

Mit zwei abbiegfähigen Hausanschluss-Kameras und Druckluft oder Wasser werden Abwasserrohre auf ihre Dichtheit überprüft.

Foto: siwe (archiv)

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat mit den Stimmen von SPD und Grünen am Mittwochabend ein neues Wassergesetz verabschiedet. In diesem wird die Prüfpflicht für private Abwasserrohre geregelt — der so genannte Kanal-TÜV. Dabei werden die Abwasserrohre auf ihre Dichtheit überprüft um sicherzustellen, dass kein Abwasser in das Grundwasser gelangt.

Das neue Gesetz verpflichtet die Besitzer von Wohnhäusern nicht generell, bis zu bestimmten Fristen eine Dichtheitsprüfung machen zu lassen. Es ermächtigt jedoch die Kommunen, in ihre Satzungen eigene Regelungen und Fristen für den Kanal-TÜV aufzunehmen. Lediglich für Eigentümer, deren Häuser in Wasserschutzgebieten liegen, schreibt das Wassergesetz des Landes konkret vor, dass alle Abwasserleitungen von Wohnhäusern, die vor 1965 gebaut wurden, bis Ende 2015 kontrolliert werden müssen. Bei allen anderen Gebäuden muss dies bis Ende 2020 passiert sein.

Einen Ansatz, den Ralph Haberstroh, Rechtsanwalt und Vorsitzender von Haus und Grund Hückeswagen, nachvollziehen kann. Läge doch in Wasserschutzgebieten ein konkreter Grund für die Prüfung vor. Anders sieht er das bei Häusern, die außerhalb dieser Gebiete liegen: "Die Kommunen sollten mit dem Einführen eines verpflichtenden Kanal-TÜVs vorsichtig sein. Sie sollten pragmatisch an die Sache heran gehen und zunächst die eigenen Kanäle auf Stand bringen", empfiehlt Haberstroh. In einigen Städten des Oberbergischen Kreises gebe es bestehende Satzungen zur Kontrolle der Abwasserleitungen, sagt der Rechtsanwalt.

Nicht so in Hückeswagen: "Ich habe mich immer dagegen gewehrt, dass wir eine Satzung zur Dichtheitsprüfung machen und bin jetzt froh darüber", sagt Andreas Schröder, der Leiter des Bauamtes. Anders als einige Nachbarstädte habe sich die Verwaltung gegen eine vorgezogene Dichtheitsprüfung entschieden. "Wir hätten dann direkt mit den Maßnahmen beginnen müssen, um eine Fristverlängerung von 2015 auf 2023 zu bekommen", erklärt Schröder. Er habe die Ansicht vertreten, dass man die Hauseigentümer nicht zu einer früheren Prüfung zwingen soll, solange die Kommunen nicht zu solchen Satzungen gezwungen werden.

"Jetzt, da es ein konkretes Gesetzt gibt, müssen wir uns dies zunächst genau anschauen und sehen, was wir tun sollen oder müssen", betont der Bauamtsleiter. Es könne auch sein, dass die Bezirksregierung Vorgaben zu diesem Thema mache.

Ralph Haberstroh hofft, dass die Stadt sich auf ein anlassbezogenes Handeln einigt. "Es sollte dann eine Dichtheitsprüfung veranlasst werden, wenn der Eindruck besteht, dass durch die Leitungen Abwasser in das Grundwasser gelangt", sagt der Haus und Grund-Vorsitzende. Die Kosten für so eine Dichtheitsprüfung würden allgemein auf 300 bis 500 Euro geschätzt.

Den Rechtsanwalt ärgert dabei besonders, dass eine Verpflichtung der Hauseigentümer zum Kanal-TÜV voraussichtlich zu höheren Mieten führt. "Die Eigentümer legen die Kosten auf ihre Mieter um. Da widerspricht sich die Politik in ihren Handlungen. Zum einen sollen die Vermieter die Preise senken, zum anderen tritt der Staat durch solche Gesetze als Mietpreis-Erhöher auf", sagt Haberstroh.

(RP/ac)
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