Hückeswagen Stadt muss Ampeln verhüllen

Hückeswagen · Wenn Wochenmarkt auf der dann für den Verkehr gesperrten Bahnhofstraße ist, haben die Ampeln dort keine Funktion. Nun müssen sie verhüllt werden. Das hat der Kreis angeordnet. Der Bürgermeister widersetzt sich.

 Juli 2010: Zu diesem Zeitpunkt hatte Bürgermeister Ufer (l.) noch seinen Spaß an der Fußgängerampel Bahnhofstraße, wo gerade die neuen Ampelmännchen installiert worden waren. Nun will er diese Lichtzeichenanlage schnellstmöglich los werden.

Juli 2010: Zu diesem Zeitpunkt hatte Bürgermeister Ufer (l.) noch seinen Spaß an der Fußgängerampel Bahnhofstraße, wo gerade die neuen Ampelmännchen installiert worden waren. Nun will er diese Lichtzeichenanlage schnellstmöglich los werden.

Foto: Dörner, Hans

Das Verhängnis nahm seinen Lauf kürzlich im Bauausschuss: Hans-Günter Hochstein (FDP) hatte angeregt, donnerstags zum Wochenmarkt die Ampeln auf der Bahnhofstraße zu verhängen, damit niemand verleitet werde, bei Rot die (für den Kfz-Verkehr gesperrte) Straße zu betreten. Die meisten anderen Politiker belächelten das Ansinnen, der Bürgermeister lehnte es strikt ab.

Nach Bericht und Kommentar dazu in unserer Zeitung hat nun der Oberbergische Kreis reagiert: Er ordnete das Verhängen der Ampeln während der Markt-Zeiten offiziell an (s. dazu auch unten stehenden Bericht). Am Dienstag traf die Anordnung im Rathaus ein. Ab heute, dem ersten Markttag danach, soll die Stadt sie umsetzen.

Ufer: "Ein Schildbürgersteich!"

Das wird sie aber nicht tun, kündigte Bürgermeister Uwe Ufer kurz nach Eintreffen der Anordnung am Dienstagabend im Haupt- und Finanausschuss an. Er sprach in öffentlicher Sitzung von einem "Schildbürgerstreich", der mit hohem Arbeits- und Kostenaufwand für die Stadt verbunden sei.

Grund: Verhangen werden müssen laut Straßenverkehrsamt des Kreises auch die Ampeln an und auf der Bahnhofstraße die den Kraftfahrzeugverkehr regeln. Die hängen so hoch, dass die Mitarbeiter der Stadt nicht mal eben zum Verhängen mit einer Leiter anrücken können, sondern ein Hubwagen notwendig ist, den die Stadt nicht hat. Alternativ könnte die Drehleiter der Feuerwehr genutzt werden.

Die Verwaltung hat beim Städte- und Gemeindebund nachgefragt. Und erfahren, dass es keine einschlägigen Regelungen gibt, wie mit Ampeln, die zeitweise den Verkehr nicht regeln (müssen), aber dennoch in Betrieb sind, zu verfahren ist. Heißt: Es liegt im Ermessen der Behörden, welche Inhalte in die Anordnungen aufgenommen werden. Unabhängig von der "Verhüllungs-Frage" wird die Stadt den Antrag an den Kreis stellen, die Fußgängerampel an der Einmündung Bahnhofstraße/Island abzubauen (s. Info-Kasten).

(RP/top)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort