Zählerstände in Hückeswagen Die Abwassergebühr wird jetzt veranlagt

Hückeswagen · Die Stadt bittet alle Hückeswagener, die aktuellen Zählerstände der Zusatzzähler rechtzeitig zu melden.

 Ein Stift liegt auf einem Gebührenbescheid. Die Stadt Hückeswagen ermittelt jetzt wieder die Daten, um die Gebühren fürs Abwasser zu veranlagen.

Ein Stift liegt auf einem Gebührenbescheid. Die Stadt Hückeswagen ermittelt jetzt wieder die Daten, um die Gebühren fürs Abwasser zu veranlagen.

Foto: dpa/Franziska Kraufmann

Die Stadt bereitet derzeit die Veranlagung der Abwassergebühren im Frühjahr vor. Dafür ist es erforderlich, die aktuellen Zählerstände der Zusatzzähler rechtzeitig zu melden. Diese dienen dazu, um die Mengen an sogenanntem Schwundwasser zum Beispiel für Gartenbewässerung oder Viehtränken, sowie zusätzliche Wasserverbräuche durch Brunnen und Regenwassernutzungsanlagen zu erfassen. Das teilte jetzt Sabine Müller von der Stadtverwaltung mit.

Bis zum 15. Januar müssen diese Daten bei der Stadtverwaltung vorliegen. Verspätete Meldungen können nicht berücksichtigt werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Meldungen könnten auch schon jetzt erfolgen – schriftlich oder per E-Mail an abwasser@hueckeswagen.de. Der Absender sollte ein Foto des Zählers zum Abgleich der Zähler-Nummer und des Eichdatums beilegen. „Bitte achten Sie auf jeden Fall auf die Einhaltung der Eichfrist. Ist diese abgelaufen, muss ein neuer Zähler eingebaut werden“, erläutert Sabine Müller und verweist auf die gesonderten Vorgaben zur Nutzung eines Zwischenzählers.

Die vergangenen Sommer hätten gezeigt, dass das Regenwasser häufig nicht mehr ausgereicht hatte, um die Pflanzen im eigenen Garten ausreichend zu wässern. Ebenso wurde häufig das Wasser aus Brunnen oder Bächen für die Viehtränken auf den Weiden knapp. „Was liegt da näher, als Trinkwasser zur Bewässerung zu nutzen, um Blumen und Gemüse nicht austrocknen zu lassen oder die Tiere ausreichend mit lebensnotwendigem Wasser zu versorgen?“, heißt es in der Pressemitteilung.

Die aktuelle Satzung der Stadt sieht die Anerkennung von Wasserschwundmengen ausschließlich für den Fall vor, dass Frischwasser nicht der Abwasseranlage, also dem Kanal oder der Grube, zugeführt wird – zum Beispiel, wenn Frischwasser zur Gartenbewässerung oder Viehtränke verbraucht wird. Dann besteht die Möglichkeit einer Gebührenminderung. „Den Mengennachweis hat der Gebührenpflichtige durch einen privat installierten, geeichten und beglaubigten Wasserzähler (Zwischenzähler) zu führen“, erläutert Sabine Müller. Das Auffüllen von Pools oder Schwimmteichen ist dabei nicht abzugsfähig, betont sie.

Der Einbau eines solchen Zwischenzählers muss bei der Stadt schriftlich und sofort nach dem Einbau angemeldet werden. Die Unterlagen können auch per E-Mail an abwasser@hueckeswagen.de geschickt werden. Dabei müssen das Kassenzeichen, das Einbaudatum, die Zählernummer, den Zählerstand und die Eich- bzw. Beglaubigungsfrist angeben. „Ein Foto des eingebauten Zählers mit erkennbarem Einbau-Zählerstand, sowie dessen Umfeld, ist ebenso mitzusenden“, teilt Sabine Müller mit.

Ein Merkblatt finden Interessierte im Internet unter www.hueckeswagen.de – Bürgerservice A-Z – Abwassergebühren. Auf Anforderung verschickt die Stadt dieses Blatt auch per Post.

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