Hückeswagen Sozia verliert Bein - Geldbuße für Fahrer

Hückeswagen · Prozess vor dem Amtsgericht: Der Sonntagausflug nach Hückeswagen wurde einem Langenfelder Motorradfahrer und seiner Sozia im September zum Verhängnis. Ein 70-jähriger Autofahrer nahm ihnen auf der K5 die Vorfahrt.

 Die Unfallstelle auf der K 5 bei Westhoferhöhe - vorne der Wagen des Unfallfahrers, rechts das Motorrad. Dessen Fahrer und Sozius waren schwer verletzt worden.

Die Unfallstelle auf der K 5 bei Westhoferhöhe - vorne der Wagen des Unfallfahrers, rechts das Motorrad. Dessen Fahrer und Sozius waren schwer verletzt worden.

Foto: Kollmann (Archiv)

Tragisch und mit lebenslang bleibenden Schäden endete für zwei Langenfelder im September ein Verkehrsunfall auf der K5 in Westhoferhöhe. Damals hatte ein 70-jähriger Hückeswagener, der mit seinem Wagen aus der Anliegerstraße bei Heidt kam und die Landstraße 68 überqueren wollte, den Motorradfahrer aus Langenfeld aufgrund der tief stehenden Sonne übersehen und ihm die Vorfahrt genommen.

Bei dem Zusammenstoß erlitt der 49-jährige Biker schwerste Beinbrüche. Seine 43-jährige Sozia, die mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus transportiert werden musste, lag sogar mit Gehirnblutungen mehrere Tage im Koma und sitzt seit dem Unfall im Rollstuhl. Aufgrund der schweren Verletzungen musste ihr ein Bein amputiert werden. Der Unfallverursacher blieb hingegen unverletzt.

Gestern begegneten sich die Beteiligten im Gerichtssaal des Amtsgerichts Wipperfürth erneut, wo sich der Hückeswagener dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung stellen musste. Nach zweistündiger Verhandlung stellte die Richterin das Verfahren gegen eine Auflage ein. Die auferlegte Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro soll den Geschädigten zugutekommen. Das zivilrechtliche Verfahren zur Schadenswiedergutmachung läuft derzeit noch.

Die Langenfelderin trat in der Verhandlung als Nebenklägerin auf. Den Kontakt zum Unfallverursacher habe sie auf eigenen Wunsch abgebrochen. "Er hat mit zwar Blumen ins Krankenhaus gebracht und ein Buch geschenkt, aber es machte auf mich den Eindruck, als würde ihn das persönlich gar nicht betreffen", sagte sie aus.

An den Unfall selbst hat die 43-Jährige keine Erinnerungen mehr. Der Fahrer des Motorrads hingegen konnte sich erinnern: "Ich fuhr von Dreibäumen Richtung Hückeswagen, wo ein Auto an der Kreuzung stand. Kurz bevor ich das Fahrzeug erreichte, zog es plötzlich raus." Eine Chance zum Ausweichen habe nicht mehr bestanden.

An Krücken und humpelnd hatte der 49-Jährige den Zeugenstand betreten. Seine Arbeit kann der Lagermeister bis heute nicht ausüben; weitere Operationen am Bein stehen bevor. "Ich werde wohl wieder laufen können, aber mit Sicherheit nicht mehr so wie früher", schilderte er die Prognosen der Ärzte.

Der Angeklagte verhielt sich im Gerichtssaal sehr still und wirkte teilweise wie versteinert. Die Schilderung des Unfalls und sein Bedauern über die Unfallfolgen las er von einem Zettel ab: "Ich bin sehr traurig über die Verletzungen. Mein persönliches Mitgefühl lässt sich nicht in Worte fassen", sagte der Hückeswagener. Das Motorrad habe er durch die Sonneneinstrahlung nicht kommen sehen. "Ich habe mich ganz langsam in die Kreuzung vorgetastet und bin auch sonst ein vorsichtiger und umsichtiger Fahrer", betonte er.

Die Richterin merkte an, dass die Geldstrafe den Verletzungen in keiner Weise gerecht wird. "Zu bestrafen sind hier aber nicht die Folgen des Unfalls, sondern die Schuld durch den Vorfahrtsverstoß", erklärte sie. Dem Vertreter der Nebenklage war hauptsächlich daran gelegen, dass der Unfallverursacher in die Verantwortung genommen wird. "Der Angeklagte soll seinen eigenen Beitrag leisten, und nicht nur seine Versicherung", stellte der Rechtsanwalt klar. Um den Rentner finanziell nicht übermäßig zu belasten, weitete das Gericht den Zahlungszeitraum auf zwölf Monate aus.

(heka)
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