Hückeswagen Sexueller Missbrauch – Angeklagter setzt sich ab

Hückeswagen · Einem 47-Jährigen sollte der Prozess gemacht werden. Doch der fiel aus, denn der Hückeswagener erschien nicht im Gericht.

Das Schöffengericht am Amtsgericht in Wipperfürth war vollzählig, die Zeugen waren erschienen, nur vom Angeklagten fehlte jede Spur. Und auch der Verteidiger des Hückeswageners erschien nicht — er hatte am Morgen vor der Verhandlung sein Mandat niedergelegt. Dabei war der Anklagevorwurf gewichtig: Sexueller Missbrauch von Minderjährigen in vier Fällen wird dem 47-Jährigen vorgeworfen. Dabei handelt es sich laut Anklageschrift um sexuelle Übergriffe an zwei Mädchen unter 14 Jahren und zwei Jugendliche unter 18 Jahre, die für den Angeklagten als Aushilfen in seinem Hückeswagener Geschäft gearbeitet hatten. "Das ist sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen", stellte der Staatsanwalt fest.

Nach einer kurzen Wartezeit beauftragte der Richter die Polizei, den Angeklagten in seiner Wipperfürther Wohnung in aufzusuchen und gegebenenfalls zum Gericht zu begleiten. Doch die Adresse, unter der die Ladung zum Verfahren zugestellt wurde, stimmte schon nicht mehr. Folglich traf die Polizei den Angeklagten dort auch nicht an. Nach Aussagen seiner Ex-Frau soll der 47-Jährige nach Hückeswagen gezogen sein, sich jedoch derzeit im Ausland aufhalten.

"Das ist eine Unverschämtheit, dass der nicht kommt", sagte eine der fünf geladenen jungen Zeuginnen — unter ihnen waren zwei der Opfer. Hätte der Angeklagte in der Verhandlung die Tat abgestritten, so hätten die jungen Frauen zu den Geschehnissen aussagen müssen. "Zum Schutz der Opfer wären diese Aussagen aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgenommen worden", betonte der Richter.

Warum das Gericht nicht Vorsorge getroffen und den Angeklagten ausfindig gemacht hätte, wollte eine Zeugin wissen. "Der Staat ist da machtlos. Wir können nicht jeden Angeklagten am ersten Verhandlungstag vorführen lassen", antwortete der Staatsanwalt. Auch ein Aufspüren im Ausland und eine eventuelle Auslieferung seien in diesem Fall nicht möglich.

Sichtlich enttäuscht, dass der Täter einer Strafe (vorerst) entgangen war, mussten die fünf jungen Frauen den Heimweg antreten. Nun soll ein zweiter Termin festgelegt werden — vorausgesetzt, die gerichtliche Ladung kann dem 47-jährigen Angeklagten im Vorfeld zugestellt werden.

(heka)
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