Hückeswagen Schwarz gefahren: Drei Monate Gefängnis

Hückeswagen · "Beförderungserschleichung" nennen Juristen ein Betrugsdelikt, das landläufig als Schwarzfahren bezeichnet wird. Deswegen musste sich ein Hückeswagener jetzt vor dem Amtsgericht Wipperfürth verantworten. Erwischt worden war der 28-Jährige nahe beim Flughafen Köln in einem ICE. Gegenüber dem Kontrolleur hatte er angegeben, nur aus Versehen in den Zug gestiegen zu sein. Eine Strafanzeige der Deutschen Bahn war dennoch die Folge.

Das Problem für den nun Angeklagten: Er stand noch unter Bewährung, als er ohne gültiges Ticket im Zug erwischt wurde. Gut drei Monate zuvor war er wegen eines anderen Deliktes zu einer fünfmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Der Staatsanwalt beantragte deshalb nun auch für das Schwarzfahren eine Freiheitsstrafe von drei Monaten – ohne Bewährung. Der 28-Jährige sei schließlich schon vielfach vorbestraft.

Der Richter folgte dem Antrag des Staataanwaltes. "Ich halte eine Gefängnisstrafe auch für notwendig, damit Sie lernen, sich an das geltende Recht zu halten", begründete er das gegenüber dem Angeklagten. Danach drohte der bis dahin ruhig und freundlich aufgetretene Hückeswagener aus der Rolle zu fallen und schimpfte laut los. Wutschnaubend verließ er den Gerichtssaal. Ob er juristisch gegen das Urteil angehen möchte, ließ er offen.

(RP)
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