Hückeswagen Schnee und Glätte - Bürger in der Pflicht

Hückeswagen · Neuschnee sagen die Meteorologen für heute und das Wochenende voraus. Glatt soll's auch werden. Das bedeutet: Früh aufstehen!

 Ungerührt vom Schneefall: Der Weber im Island, wo heute der Weihnachtsmarkt beginnt. Passend dazu soll's Neuschnee geben.

Ungerührt vom Schneefall: Der Weber im Island, wo heute der Weihnachtsmarkt beginnt. Passend dazu soll's Neuschnee geben.

Foto: Nico Hertgen

Schon gestern gab's die ersten amtlichen Warnungen: Schneefall und Eisglätte sagten die Meteorologen für den gesamten Oberbergischen Kreis und mithin auch für Hückeswagen voraus. Und dabei soll's in den nächsten Tagen bleiben. Neuschnee ist schön zum heute am späten Nachmittag beginnenden Weihnachtsmarkt in der Altstadt. Aber er bedeutet auch Arbeit vor der Haustür — und das schon zu früher Stunde.

Die rechtliche Grundlage dafür bildet eine Ortssatzung der Stadt Hückeswagen. Darin ist festgelegt: "In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen."

Hat's bereits am Vorabend und/oder in der Nacht geschneit, müssen Hauseigentümer oder von ihnen beauftragte Mieter noch vor 7 Uhr in der Frühe raus. Denn dazu regelt die Satzung: "Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen."

Wer meint, dass eine von Schnee und Eis befreite "Schmalspur" ausreichend sei, irrt. Denn auch dazu gibt's eine klare Regelung in der Ortssatzung, die besagt: "Die Gehwege sind in einer Breite von 1,50 Meter vom Schnee freizuhalten." Mit einer Schneeschüppen-Breite ist es also nicht getan.

Und wohin mit dem abgeräumten Schnee? Er ist nach städtischen Vorgaben auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehwegs "oder notfalls auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird". Auf keinen Fall dürfen Schnee und Eis von Privatgrundstücken auf die Straße geschaufelt werden. Und grundsätzlich sind Hydranten von Schnee und Eis freizuhalten, damit die Feuerwehr sie im Fall eines Brandes ungehindert nutzen kann.

Genau geregelt ist auch, was Privatleute bei Schnee- und Eisglätte tun dürfen und was nicht. "Grundsätzlich verboten" ist nach Ortsrecht die Verwendung von Streusalz oder anderen auftauenden Stoffen, die derzeit überall im Handel angeboten werden. Allerdings gibt es laut Satzung "besondere klimatische Ausnahmefälle" wie zum Beispiel Eisregen, weil dann unter Umständen nichts anderes mehr hilft als eben Salz. Ausnahmefälle werden auch dann als gegeben angesehen, wenn es sich um "gefährliche Stellen an Gehwegen" handelt, zum Beispiel um Treppen, Rampen, starke Gefäll- oder Steigungsstrecken.

Während die Straßenreinigung und der Winterdienst auf Gehwegen in Hückeswagen generell auf die Anlieger übertragen worden ist, ist die Stadt mit ihrem Bauhof zuständig für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Aber auch nicht für alle. Gerade erst wurde der Kehr- und Winterdienst wieder für einige Straßen in der Innenstadt per Ratsbeschluss auf die Grundstückseigentümer übertragen. Im Regelfall handelt es sich dabei um Straßenabschnitte, die nicht dem Durchgangs-, sondern vorrangig dem Anwohnerverkehr dienen.

(RP)
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