Hückeswagen Reumütiger Handwerker vor Gericht

Hückeswagen · Sichtlich unangenehm war es jetzt einem Hückeswagener Handwerker, im Amtsgericht Wipperfürth auf dem Stuhl des Angeklagten Platz nehmen zu müssen. Verantworten musste sich der 54-Jährige dort wegen Betrugs.

Zur Vorgeschichte: Anfang des vorigen Jahres hatte der Handwerker mit einer Hausbesitzerin einen Vertrag zum Einbau eines neuen Fensters abgeschlossen. Zum Kauf des Fensters erhielt er von der Frau einen Vorschuss von 800 Euro. Zur Vertragserfüllung – also dem Einbau des Fensters – ist es jedoch bis heute nicht gekommen. "Ich hatte das Fenster schon ausgemessen und ausgesucht. Sieben Tage später wurden jedoch meine Konten gesperrt", erklärte der Hückeswagener dem Richter. Durch die Pfändung stand auch der Vorschuss für das Fenster nicht mehr zur Verfügung. So wartete die Hausbesitzerin vergeblich auf den Handwerker.

Das Gericht wertete dieses Verhalten als vorsätzlichen Betrug. "Sie haben trotz Ihrer finanziell bedenklichen Situation und der bevorstehenden Konto-Pfändung den Vertrag unterzeichnet und auch den Vorschuss kassiert", warf der Staatsanwalt dem Angeklagten vor. Mit gesenktem Kopf bestritt der Mann den Vorsatz. "Ich habe nicht mit Absicht versucht, Geld zu ergattern, um mich daran zu bereichern. Die Sache ist einfach blöd gelaufen", sagte er.

Für die Hausbesitzerin war er nach Zahlung des Vorschusses jedenfalls unerreichbar gewesen, die 800 Euro blieb der Handwerker ihr schuldig. "Für mich persönlich ist das sehr beschämend. Ich habe einfach nur den Kopf in den Sand gesteckt", räumte der inzwischen arbeitslose Mann ein, der sich derzeit mit Gelegenheitsjobs über Wasser zu halten versucht. Entschuldigen wolle er sich auf jeden Fall noch. Zudem gab er zu, zwar ein guter Handwerker zu sein, mit dem Kaufmännischen aber "auf Kriegsfuß" zu stehen.

Die offensichtliche Reue überzeugte letztendlich den Richter und die Staatsanwaltschaft. Statt einer Verurteilung entschied der Richter, das Strafverfahren einzustellen – mit der Auflage der Wiedergutmachung: Die zuvor kassierten 800 Euro muss der Hückeswagener nun in Raten innerhalb von sechs Monaten an die Hausbesitzerin zurück zahlen.

"Entschuldigen können Sie sich aber sofort", sagte der Richter, denn die Frau war als Zeugin zum Prozess geladen. Dieser Aufforderung kam der Angeklagte auch auf der Stelle nach. "Hätten Sie das damals schon gemacht, hätten wir uns das alles sparen können", lautete die Reaktion der Hückeswagenerin auf die direkte Konfrontation nach fast einem Jahr.

(heka)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort