Hückeswagen Rauchmelder sind ab Januar Pflicht in jedem Gebäude

Hückeswagen · Jochen Hagt begrüßt die Gesetzesänderung: "Das ist eine Neuerung, die Leben retten kann", betont der Landrat. Dass er damit Recht hat, beweist ein tragisches Unglück vom 3. Januar 2012. Damals starb eine 75-Jährige aus Reinsbach bei einem Schwelbrand, nachdem ein Adventskranz in Flammen aufgegangen war. Hätte es in dem Haus Rauchmelder gegeben, könnte die Frau womöglich noch leben.

Hückeswagen: Rauchmelder sind ab Januar Pflicht in jedem Gebäude
Foto: dpa

Nun sind diese kleinen Geräte, die unter der Decke installiert werden ab kommendem Sonntag landesweit in allen Häusern und Wohnungen Pflicht. Hauseigentümer und Vermieter müssen die Geräte dann in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren installieren.

Auch Kreisbrandmeister Frank-Peter Twilling hält die kleinen Helfer für eminent wichtig und verweist auf die Statistik: 80 Prozent der Brandtoten sind Opfer des Rauchs und nicht des Feuers. Eine Rauchvergiftung kann bereits nach zwei Minuten tödlich sein, zwei Drittel der Opfer werden im Schlaf überrascht. Auch in Oberber sei es in der Vergangenheit durch fehlende Warnmelder zu gefährlichen Situationen gekommen. "Wer glaubt, dass man die Rauchentwicklung im Schlaf bemerkt, irrt sich", sagt Twilling. "Der Qualm weckt nicht, weil der Geruchssinn im Schlaf heruntergefahren wird." Nur ein Rauchmelder biete Selbstschutz.

Bereits seit April 2013 müssen alle Neubauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, bis zum 1. Januar nun auch bestehende Bauten. "Rauchwarnmelder sind preiswert und mit wenigen Handgriffen installiert. Die Anschaffung dient ihrer der eigenen Sicherheit", wirbt der Landrat für die Lebensretter in jedem Haushalt. Und der Kreisbrandmeister rät, beim Kauf auf die Prüfzeichen VDE und VDS zu achten: "Sie stehen für eine geprüfte Qualität."

Auch Karl-Jürgen Huhn, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), rät zur Anschaffung der Geräte. "Wem das eigene Leben lieb und teuer ist, sollte Rauchmelder installieren", sagt der Leiter der Provinzial-Geschäftsstelle vom Etapler Platz. Sei es doch erwiesen, dass auf Flur- und Schlafzimmerdecken installierte Rauchmelder Leben retten könnten, indem sie frühzeitig vor Bränden warnten. Außerdem hätten Versicherte - Eigentümer wie auch Mieter - eine Pflicht, Schäden zu minimieren. Daher überprüfen Versicherungen vor ihrer Zahlung sehr genau, ob Versicherte auch alles dafür getan haben. Huhn: "Die Installation der Rauchmelder an Decken kann hier unangenehme Korrespondenz mit dem eigenen Versicherer vermeiden und Leben retten."

Grundsätzlich müssten Versicherte die gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen befolgen, also auch die Installation von Rauchmeldern. Der BVK-Sprecher sagt aber auch: "Praktisch gibt es bislang kaum Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, wenn ein Rauchmelder fehlt." Denn für eine Weigerung der Versicherung, den Brandschaden zu begleichen, müsste das Fehlen des Rauchmelders für den Brand ursächlich sein. www.rauchmelder-lebensretter.de

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort