Hückeswagen Rat beschließt Resolution zur äußeren Ortsumgehung

Hückeswagen · Einstimmig (bei einer Enthaltung) hat der Rat in seiner Sitzung am Donnerstagabend eine Resolution an die regional zuständigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten verabschiedet. Darin werden die Politiker aufgefordert, sich in den Ministerien mit Nachdruck für den Bau der äußeren Ortsumgehung auf der Trasse der Kreisstraße 5 (Westhofen bis Westenbrücke) einzusetzen.

Im Hintergrund steht eine große Sorge, die in der Resolution so formuliert wird: "Der Rat der Schloss-Stadt Hückeswagen ist besorgt, dass aufgrund knapper Finanzmittel und des größer werdenden Sanierungsstaus das Projekt äußere Ortsumgehung Hückeswagen gestrichen werden könnte."

Im Bundesverkehrswegeplan aus dem Jahr 2003 ist die Ortsumgehung (B 237n) in der Rubrik "vordringlicher Bedarf" eingestuft. In einer jetzt zu erarbeitenden Liste der Straßenbau-Vorhaben in Nordrhein-Westfalen ist aber nur von "früher Planungsstufe" die Rede. In der Resolution heißt es dazu: "Angesichts des fortgeschrittenen Planfeststellungsverfahrens ist dies äußerst verwunderlich und aus hiesiger Sicht absolut unzutreffend."

Die äußere Ortsumgehung hat inzwischen eine fast 50-jährige Vorgeschichte: Die ersten konkreten Gespräche darüber wurden 1966 geführt. Der Hintergrund damals war derselbe wie heute. In der vom Rat verabschiedeten Resolution liest sich das so: "Leistungsfähige Verkehrswege sind die Lebensadern im ländlichen Raum und existenziell für den Erhalt der Arbeitsplätze in der Region."

(bn)
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