Hückeswagen Polizist erkannte Verkehrssünder wieder
Hückeswagen · Fatale Folgen für einen jungen Autofahrer hatte Ende Juli der eher zufällige Blickkontakt mit einem Polizisten: Der 21-jährige Hückeswagener war am späten Nachmittag mit einem Auto auf der Wiehagener Straße unterwegs, als er durch das geöffnete Seitenfenster von einem Beamten gesehen wurde, der gerade auf Fußstreife unterwegs war. Pech für den 21-Jährigen: Der junge arbeitslose Mann hatte kurz zuvor den Führerschein abgenommen bekommen – und daran konnte sich der Polizeibeamte noch erinnern. „Mein Kollege hatte mich ein paar Tage zuvor auf den Führerschein-Entzug hingewiesen. Außerdem kenne ich den Angeklagten, ich habe ihn einige Male wegen anderer Dinge ermahnt“, berichtete der Polizist nun im Zeugenstand vor dem Amtsgericht in Wipperfürth.
Angeklagter streitet alles ab
Die Folge war eine Strafanzeige, die zu der Verhandlung gegen den jungen Hückeswagener führte. Doch der 21-Jährige bestritt jegliche Schuld: „Das stimmt nicht, ich bin nicht gefahren. Das Auto gehört meiner Schwester, und ich war zu dem Zeitpunkt in Köln“, sagte der Angeklagte aus. Richtig sei nur, dass er zu dem fraglichen Zeitpunkt keine Fahrerlaubnis besessen habe.
Grund zur Skepsis hatten die Prozessbeteiligten vor allem wegen der Vorbelastungen des Angeklagten. So war dem Hückeswagener der Führerschein „auf dem Verwaltungsweg“ entzogen worden: Sein Punktekonto in Flensburg hatte das Limit von 18 Punkten überschritten. In einem Fall hatte der Mann die erlaubte Geschwindigkeit um immerhin 65 km/h überschritten.
Am Ende der Beweisaufnahme stand die eindeutige Aussage des Polizisten der Aussage des Angeklagten gegenüber. Das Gericht musste nun auf dieser Grundlage entscheiden, wem es Glauben schenken sollte. Die Staatsanwältin beantragte eine Geldstrafe und ein Fahrverbot von drei Monaten. Sie sah keinen plausiblen Grund, warum der Polizist den Angeklagten zu Unrecht belasten sollte.
Ordnungshüter glaubwürdiger
Die Entgegnung des Angeklagten, der keinen Verteidiger neben sich hatte: „Ich verstehe nicht, warum mich andere Polizisten dann nicht auf der Straße angehalten haben.“ Offensichtlich war er der Meinung, dass allein dieser Umstand schon als Beweis gelten könne.
Der Richter sah es jedenfalls anders. Er verurteilte den 21-Jährigen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je zehn Euro. Dabei unterstrich er, dass er die Aussage des Polizeibeamten für absolut glaubwürdig halte. Der Ordnungshüter sei bereits sensibilisiert und daher besonders aufmerksam gewesen. „Der Angeklagte wollte hier nur den Kopf aus der Schlinge ziehen“, befand der Richter.